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Vertragliche Anlagefonds

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Aufgaben-Delegation

Rechtsgebiet:
Vertragliche Anlagefonds
Stichworte:
Vertraglicher Anlagefonds
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Zu den Delegationsmöglichkeiten und –beschränkungen ist folgendes festzustellen:

Delegation

  • Delegationskompetenz
    • Fondsleitung
  • Delegationsgegenstände
    • Anlageentscheide [vgl. KAG 31 Abs. 1]
      • an Vermögensverwalter, die einer anerkannten Aufsicht unterstehen [vgl. KAG 31 Abs. 3 Satz 1]
      • Ausnahme
        • Bewilligungspflicht der AB [KAG 31 Abs. 3 Satz 2]
      • Effektenfonds
        • Keine Delegation mit Interessenkonflikt-Gefahr [vgl. KAG 31 Abs. 4]
          • Keine Delegation an Depotbank
          • Keine Delegation an Anleger-nahe Institute
          • etc.
    • Teilaufgaben, die im Interesse einer sachgerechten Verwaltung sind
  • Delegationsempfänger
    • nur für Aufgaben-Ausführung qualifizierte Personen
    • nur vertrauenswürdige Personen
    • exklusiver Delegationsempfang (keine Weiterdelegation an „Subunternehmer“)
  • Delegationsverantwortung der Fondsleitung
    • für
      • Instruktion
      • Ueberwachung
      • Kontrolle
    • Haftung der Fondsleitung wie für eigenes Handeln [vgl. KAG 31 Abs. 5]
  • Delegationsform
    • Schriftliche Verträge
    • Regelungsinhalt
      • Zuständigkeiten
      • Verantwortlichkeiten
      • Schnittstellen
      • Koordinationspflicht
      • Einsichtsrechte der Fondsleitung
      • Weisungsrechte der Fondsleitung
      • Kontrollrechte der Fondsleitung
      • Haftungsfragen

Delegationsfeindlichkeit

Immobilienfonds

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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