Grundlagen
Zu den Delegationsmöglichkeiten und –beschränkungen ist folgendes festzustellen:
Delegation
- Delegationskompetenz
- Fondsleitung
- Delegationsgegenstände
- Anlageentscheide [vgl. KAG 31 Abs. 1]
- an Vermögensverwalter, die einer anerkannten Aufsicht unterstehen [vgl. KAG 31 Abs. 3 Satz 1]
- Ausnahme
- Bewilligungspflicht der AB [KAG 31 Abs. 3 Satz 2]
- Effektenfonds
- Keine Delegation mit Interessenkonflikt-Gefahr [vgl. KAG 31 Abs. 4]
- Keine Delegation an Depotbank
- Keine Delegation an Anleger-nahe Institute
- etc.
- Keine Delegation mit Interessenkonflikt-Gefahr [vgl. KAG 31 Abs. 4]
- Teilaufgaben, die im Interesse einer sachgerechten Verwaltung sind
- Daten-Fernverarbeitung der Buchhaltung im Ausland, unter Bedingungen
- Anlageentscheide [vgl. KAG 31 Abs. 1]
- Delegationsempfänger
- nur für Aufgaben-Ausführung qualifizierte Personen
- nur vertrauenswürdige Personen
- exklusiver Delegationsempfang (keine Weiterdelegation an „Subunternehmer“)
- Delegationsverantwortung der Fondsleitung
- für
- Instruktion
- Ueberwachung
- Kontrolle
- Haftung der Fondsleitung wie für eigenes Handeln [vgl. KAG 31 Abs. 5]
- für
- Delegationsform
- Schriftliche Verträge
- Regelungsinhalt
- Zuständigkeiten
- Verantwortlichkeiten
- Schnittstellen
- Koordinationspflicht
- Einsichtsrechte der Fondsleitung
- Weisungsrechte der Fondsleitung
- Kontrollrechte der Fondsleitung
- Haftungsfragen
Delegationsfeindlichkeit
- Nicht delegierbare Aufgaben
- Die Aufsichtsbehörde (AB) hat sich zu den nicht delegierbaren Aufgaben durch eine Auflistung delegationsfeindlichen Funktionen geäussert:
- Nicht delegierbare Aufgaben, deren Hilfsfunktionen aber ausgelagert werden dürfen (sog. Outsourcing)
Immobilienfonds
- Ernennung von Immobilien-Schätzungsexperten
- Gesuche für die Genehmigung von Immobilienfonds-Schätzungsexperten
- Siehe FINMA-Wegleitung für Schätzungsexperten
Weiterführende Informationen
Delegationsfeindlichkeit
ALT: EBK-RS 96/5 (aufgehoben per 01.10.2007)
NEU: FINMA Rundschreiben 2008/31: Delegation durch Fondsleitung / SICAV
Immobilienfonds
» FINMA-Wegleitungen betreffend kollektive Kapitalanlagen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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