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Vertragliche Anlagefonds

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BUCHFÜHRUNG

Rechtsgebiet:
Vertragliche Anlagefonds
Stichworte:
Vertraglicher Anlagefonds
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Es sind folgende Regeln zu beachten:

Grundsatz

  • Gesonderte Buchführung für jede offene Kapitalanlage [vgl. KAG 87]
    • Buchführungspflicht
      • Halbjahres- und Jahresberichte [KAG 89 ff.]
      • Ermöglichung der Rechenschaftsablage, die die tatsächlichen Verhältnisse und den Erfolg (oder Misserfolg) wiedergibt
    • nach den Grundsätzen der kaufmännischen Buchführung [vgl. OR 957 bis OR 963]
      • Vorbehalt
        • Spezifische Vorschriften von KAG, KKV oder KKV-finma
    • Grundsätze der ordnungsgemässen Rechnungslegung [vgl. OR 662a, KAG 87 und KKV-finma 52 Abs. 1]
    • Berücksichtigung der steuerlichen Erfordernisse [vgl. KKV-finma 52 Abs. 6]

Besonderheiten des Vertraglichen Anlagefonds

  • Jahresrechnungen des Vertraglichen Anlagefondessind so zu führen, dass
    • die Rechenschaftsablage ein Bild vermitteln kann bezüglich
      • der tatsächlichen Vermögenslage des Anlagefonds
      • des Erfolgs des Anlagefonds
  • Vgl. KKV-finma 52 Abs. 6.

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