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Vertragliche Anlagefonds

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Buchführung

Rechtsgebiet:
Vertragliche Anlagefonds
Stichworte:
Vertraglicher Anlagefonds
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage

Buchhalterische Regeln

Es sind die folgenden buchhalterischen Regeln zu beachten:

  • Als Verbindlichkeiten gelten [vgl. KKV 89 Abs. 1]
    • aufgenommene Kredite
    • Verpflichtungen aus dem Geschäftsgang
    • sämtliche Verpflichtungen aus gekündigten Anteilen
  • Als kurzfristige festverzinsliche Effekten gelten [vgl. KKV 89 Abs. 2]
    • Forderungsrechte mit einer Laufzeit oder Restlaufzeit bis zu zwölf Monaten
  • Als kurzfristig verfügbare Mittel gelten [vgl. KKV 89 Abs. 3]
    • Kasse
    • Post- und Bankguthaben auf Sicht und Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten
    • fest zugesagte Kreditlimiten einer Bank bis zu 10 Prozent des Nettofondsvermögens
    • Kreditlimiten sind der Höchstgrenze der zulässigen Verpfändung nach KKV 96 Abs. 1 anzurechnen

Die Einstellung der Immobilienwerte hat zu erfolgen:

  • zu Verkehrswerten [vgl. KAG 90 Abs. 2]

Zusätzliche immobilien-spezifische Angaben im Jahresbericht [vgl. KAG 90 Abs. 4]:

  • Angaben über die Schätzungsexperten
  • Angaben zur Schätzungsmethode
  • Angaben zu den angewandten Kapitalisierungs- und Diskontsätzen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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