Grundlage
- KAG 60: Sicherstellung der Verbindlichkeit
- KKV 90: Sicherstellung von Bauvorhaben
- KAG 72: Organisation
Liquiditätshaltung
- Die Fondsleitung hat zur Sicherstellung der Verbindlichkeiten einen angemessenen Teil des Fondsvermögens in kurzfristigen festverzinslichen Effekten oder in anderen kurzfristig verfügbaren Mitteln zu halten [vgl. KAG 60]
- Sicherstellung von bevorstehenden Bauvorhaben
- Zulässigkeit des Haltens festverzinslicher Effekten mit einer Laufzeit oder Restlaufzeit von bis zu 24 Monaten [vgl. KKV 90]
- Absicherung von Zins-, Währungs- und Marktrisiken
- Zulässigkeit derivativer Finanzinstrumente [vgl. KKV 90]
- Sinngemässe Anwendung der Bestimmungen über Effektenfonds nach KAG 72
- Zulässigkeit derivativer Finanzinstrumente [vgl. KKV 90]
Liquiditätsbeschaffung
- Fremdkapital-Refinanzierung über Hypothekarkredite
- Ausgabe neuer Fondsanteile
- Tranchen-System in Zusammenhang mit Immobilienprojekten
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Lombardkredit / Margin CallEinleitung zum Lombardkredit und Margin CallAutoren:Churning / Twisting / OvertradingEinleitung zu Churning / Twisting / Overtr...Autoren:FinanzmarktrechtFinanzmarktrechtAutoren:Family OfficesEinleitung zu Family OfficesAutoren:RetrozessionEinleitung zur Retrozession / KickbacksAutoren:Schneeballsystem / Pyramidensyst...Einleitung zu Schneeballsystemen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht