Einleitung
Das Einholen und Erteilen von Referenzauskünften im Bewerbungsprozess ist üblich und in bewilligungspflichtigen Branchen sogar Pflicht. Die Handhabung hat bestimmten Grundsätzen zu folgen:
- Begriff
- Grundlagen
- Zweck
- Rechtsnatur
- Beteiligte Personen
- Zustimmung des Bewerbers
- Informationen durch Bewerber
- Referenzeinholung durch potentiellen Arbeitgeber
- Referenzauskunft durch aktuellen od. früheren Arbeitgeber
- Auskunftsart
- Auskunftsgegenstand
- Nach erfolgter Referenzerteilung Auskunftsrecht durch Dritten
- Haftung / Berichtigungsanspruch / Verbot
- Schadenersatz
- Genugtuung
- Datenschutz
- Strafrecht
- Verjährung Referenzanspruch
Literatur
-
- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLPH ROGER, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 7., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Zürich 2012, N 8 zu OR 330a
- POLEDNA TOMAS, Arbeitszeugnis und Referenzauskünfte im öffentlichen Dienst, ZBl. 2003 S. 179
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitsstreitigkeitenEinleitung zu ArbeitsstreitigkeitenAutoren:KurzarbeitEinleitung zur KurzarbeitAutoren:HandelsreisendenvertragEinleitung zu HandelsreisendenAutoren:RachekündigungEinleitung zur RachekündigungAutoren:UnzeitkündigungEinleitung zur UnzeitkündigungAutoren:Entlassung / KündigungEinleitung zur Entlassung / Kündigung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht