Einleitung
Das Einholen und Erteilen von Referenzauskünften im Bewerbungsprozess ist üblich und in bewilligungspflichtigen Branchen sogar Pflicht. Die Handhabung hat bestimmten Grundsätzen zu folgen:
- Begriff
- Grundlagen
- Zweck
- Rechtsnatur
- Beteiligte Personen
- Zustimmung des Bewerbers
- Informationen durch Bewerber
- Referenzeinholung durch potentiellen Arbeitgeber
- Referenzauskunft durch aktuellen od. früheren Arbeitgeber
- Auskunftsart
- Auskunftsgegenstand
- Nach erfolgter Referenzerteilung Auskunftsrecht durch Dritten
- Haftung / Berichtigungsanspruch / Verbot
- Schadenersatz
- Genugtuung
- Datenschutz
- Strafrecht
- Verjährung Referenzanspruch
Literatur
-
- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLPH ROGER, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 7., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Zürich 2012, N 8 zu OR 330a
- POLEDNA TOMAS, Arbeitszeugnis und Referenzauskünfte im öffentlichen Dienst, ZBl. 2003 S. 179
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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