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Baurecht / Baurechte

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Belastung mit Grundpfandrechten

Rechtsgebiet:
Baurecht / Baurechte
Stichworte:
Baurecht, Baurechte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Belastung des „Baurechts“ mit Grundpfandrechten ist für die Finanzierung der Bauten-Erstellung in vielen unabdingbar. Die Refinanzierung von Bauten im Baurechtsverhältnis bringt folgendes mit sich:

Definition

  • Grundpfandrecht =   Recht des Grundpfandgläubigers, unter bestimmten Voraussetzungen dem Grundpfandschuldner (hier Baurechtsnehmer) das Grundstück zu entziehen und verwerten zu lassen

Grundlagen

  • Grundpfandrechte
    • ZGB 793 ff.
  • Grundpfandverschreibung
    • ZGB 824 ff.
  • Schuldbrief
    • ZGB 842 ff.
  • Wertpapierrecht
    • OR 965 ff.

Gegenstand

  • Grundpfandsicherung einer Darlehens- oder Kreditforderung

Verpflichtungsgeschäft

  • Pfandvertrag
    • Schuldbrief
      • Papier-Schuldbrief
      • Register-Schuldbrief
    • Grundpfandverschreibung
  • Weitere Detailinformationen

Verfügungsgeschäft

  • Allgemeines
    • Es gilt das absolute Eintragungsprinzip
  • Verfügung
    • Grundbuchanmeldung des Schuldners und Pfandeigentümers (Baurechtsnehmer)

Wirkungen

  • Beschränktes dingliches Recht, mit Verwertungsanspruch des Grundpfandgläubigers

Funktion der Grundpfandrechte

Grundpfandrechte dienen der Sicherung von Baukrediten und Hypothekarkrediten:

Baukredit

  • Kapitalbeschaffung für die Baute
    • Finanzierung des Bauvorhabens mit flexibler Kreditbeanspruchung auf Kontokorrentbasis
  • Weitere Detailinformationen

Hypothekarkredit

  • Hingabe eines Hypothekardarlehens gegen Rückzahlungspflicht und Verzinsung
    • Grundpfandversichertes Darlehen für die Finanzierung der Bestandesdauer
  • Weitere Detailinformationen
    • Hypothekarkredit
    • https://law.ch/lawinfo/hypothekarkredit/befassung-mit-der-hypothezierung/846-2

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