Den Besonderheiten des Charakters des Baurechts als Dienstbarkeit ist gemäss Lehre und Rechtsprechung Rechnung zu tragen:
- Grenzen der Anwendung der Grundeigentumsbestimmungen
- Die Grenze der Anwendbarkeit der Bestimmungen über das Grundeigentum liegt dort, wo die Anwendbarkeit mit dem dienstbarkeitsrechtlichen Charakter und der fehlenden Körperlichkeit nicht mehr vereinbar ist (HITZ FLURINA, a.a.O., Rz. 151, 155, 157).
- Körperlichkeitsrelevanz
- Das Bundesgericht hat die Gleichstellung des selbständigen und dauernden Baurechts mit Grundstücken im eigentlichen Sinn dort versagt, wo es auf die Körperlichkeit des Gegenstandes ankommt
- Keine Dereliktion
- Mangels Körperlichkeit kann ein selbständiges und dauerndes Baurecht könne nicht derelinquiert werden, weil die Aneignung und Dereliktion nur an körperlichen Sachen möglich sei (BGE 118 II 115 Erw. 2)
- Keine vorzeitige Löschung
- Dem Charakter des Baurechts als Dienstbarkeitsrecht entsprechend ist eine – vorzeitige – Löschung desselben durch Verzicht des Bauberechtigten nur mit Zustimmung der daran dinglich Berechtigten möglich (BGE 127 III 300 Erw. 5a/aa)
- Kein Verzicht des Miteigentümers
- Ein Miteigentümer, der auf seinen Miteigentumsanteil – gemäss ZGB 655 Abs. 2 Ziff. 4 ebenfalls ein Grundstück – verzichten, d.h. sein Eigentum daran aufgeben will, kann diesen nicht derelinquieren; der Teil, an welchem der Miteigentümer sein Eigentum aufgibt, wächst den verbleibenden Miteigentümern an
- Vgl. auch BGE 129 III 216
Literatur
- Berücksichtigung der Besonderheiten des Baurechts bei der Gleichstellung
- LIVER PETER, Zürcher Kommentar, N. 110 zu Art. 737 ZGB,
- LIVER PETER, SPR V/1, S. 123
- MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar, N. 5 zu Art. 655 ZGB
- SCHMID JÖRG / HÜRLIMANN-KAUP BETTINA, a.a.O., Rz. 418, Rz. 1333; Hitz, a.a.O., Rz. 118, 132, 139, 157
- RIEMER HANS MICHAEL, Das Baurecht [Baurechtsdienstbarkeit] des Zivilgesetzbuches und seine Behandlung im Steuerrecht, 1968, S. 32 ff.
- STEINAUER PAUL-HENRI, Les droits réels, tome II, 5. Aufl. 2020, N. 2022 ff.
- Grenzen der Anwendung der Grundeigentumsregeln
- HITZ FLURINA, Das Baurecht als selbstständiges und dauerndes Recht: Konstruktion aus dinglichen und obligatorischen Rechtspositionen, 2017, Rz. 151, 155, 157
Judikatur
- Berücksichtigung der Besonderheiten des Baurechts bei der Gleichstellung
- BGE 118 II 115, Erw. 2
- BGer 5A_341/2019 vom 19.10.2020
Weiterführende Informationen
- Selbständiges + dauerndes Baurecht
- Ausgestaltung als Grundstück
- Teilung von Grundstücken
- Grundbuchrecht allgemein