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Baurecht / Baurechte

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Grundbucheintrag

Rechtsgebiet:
Baurecht / Baurechte
Stichworte:
Baurecht, Baurechte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Für das Zustandekommen des Baurechts als dingliches Recht bedarf es der Eintragung im Grundbuch. Erst wenn es aus dem Grundbuch ersichtlich ist, gilt es als zustande gekommen (vgl. auch ZGB 971 Abs. 1).

Die Grundbuchanmeldung ist nur VERFÜGUNGSGESCHÄFT, sondern auch Antrag auf 1) Eintragung als Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück und 2) Eröffnung eines Hauptbuchblattes für das „Baurecht“ im Grundbuch zur Verselbständigung als Grundstück unterschieden:

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