Sind Inhalt und Umfang des potentiellen Baurechts (provisorisch oder definitiv) festgelegt, können sich die potentiellen Baurechtsparteien den kommerziellen Elementen des geplanten Baurechtsvertrags zuwenden:
- Dauer des Baurechts
- 30 Jahre
- 100 Jahre
- Verselbständigung des Baurechtes als Grundstück und Aufnahme als eigenes Grundstück im Grundbuch
- Fungibilitätsvorteil
- Viel bessere Refinanzierungsmöglichkeit (Hypotheken)
- Höhe des Baurechtszinses (einschliesslich Mechanismus für die Baurechtszinsanpassung)
- zB Hypothekarzins
- zB Landpreis
- zB Landesindex der Konsumentenpreise
- zB Miete
- Kombinationen davon
- Höhe der Heimfallsentschädigung
- Definition des Basiswertes (Definition der Wertbestimmung der heimfallenden Baute)
- Entschädigungsrate (zB 80 % des Basiswertes)
- (gegenseitige) Vorkaufs- und Mitbestimmungsrechte
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