Versuch einer Begriffsumschreibung
Der freie Mitarbeiter ist a priori Selbständigerwerbender, der im Verhältnis zu seinem Auftraggeber nicht in einem Subordinationsverhältnis steht, sondern aus Auftrag und nach Instruktion mit eigener Infrastruktur dem Auftraggeber bestimmte Dienstleistungen erbringt.
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» Abgrenzungen: Freelancer, Freiberufler, Funktion und Vertragsart
Qualifikation nach den konkreten Verhältnissen
Funktionsumschreibung, Einsatz und die sozialversicherungs-rechtliche Qualifikation können dazu führen, dass in der Regel im Nachhinein eine unselbständige Erwerbstätigkeit angenommen wird.
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» Kriterien zur Beurteilung und Abgrenzung des Vertragsverhältnisses
Freiberuflicher / Angehörige akademischer Berufe
Statt einer Wiederholung sei bezüglich der sog. „Freiberufler“ bzw. der Angehörigen der akademischen Berufe, die nicht selten in der zweiten Lebenshälfte sich als Freelancer oder freie Mitarbeiter engagieren und verwirklichen, verwiesen auf:
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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