Versuch einer Begriffsumschreibung
Der freie Mitarbeiter ist a priori Selbständigerwerbender, der im Verhältnis zu seinem Auftraggeber nicht in einem Subordinationsverhältnis steht, sondern aus Auftrag und nach Instruktion mit eigener Infrastruktur dem Auftraggeber bestimmte Dienstleistungen erbringt.
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» Abgrenzungen: Freelancer, Freiberufler, Funktion und Vertragsart
Qualifikation nach den konkreten Verhältnissen
Funktionsumschreibung, Einsatz und die sozialversicherungs-rechtliche Qualifikation können dazu führen, dass in der Regel im Nachhinein eine unselbständige Erwerbstätigkeit angenommen wird.
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» Kriterien zur Beurteilung und Abgrenzung des Vertragsverhältnisses
Freiberuflicher / Angehörige akademischer Berufe
Statt einer Wiederholung sei bezüglich der sog. „Freiberufler“ bzw. der Angehörigen der akademischen Berufe, die nicht selten in der zweiten Lebenshälfte sich als Freelancer oder freie Mitarbeiter engagieren und verwirklichen, verwiesen auf:
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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