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Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter

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Exkurs: Spannungsfeld Flexibilität + Sicherheit

Rechtsgebiet:
Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter
Stichworte:
Freelancer, Freier Mitarbeiter, Freier Mitarbeiter / Freelancer, Freischaffender Mitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die wirtschaftlichen Notwendigkeiten, die veränderten Bedürfnisse und Werthaltungen der arbeitsamen Personen und der Unternehmen haben zu einer Flexibilisierung der Arbeit, v.a. durch den Einsatz von Freelancern geführt.

Dabei entsteht ein Spannungsverhältnis von Flexibilität und Sicherheit:

  • Flexibilität
    • Prinzipielle Freiheit
      • Der Freelancer schätzt es flexibel zu arbeiten, auch wenn die Flexibilität oft begrenzt ist
    • Ausnahme: unternehmerische Flexibilität zur Mandatserhaltung
      • Der Auftraggeber erwartet vom Freelancer, dass er eben nicht wie ein Arbeitnehmer mit der „Stechuhr“ arbeitet
      • Zu denken ist an:
        • Vorgaben des Auftraggebers, Einsatz-Flexibilität, zB für Einsätze ausserhalb der Geschäftszeiten und an Wochenenden etc.
  • Sicherheit
    • Keine Beschäftigungs- und Honorierungsgarantie des Freelancers
      • Der Freelancer hat keine Job-Garantie und bei Unfall oder Krankheit keine Lohnfortzahlungspflicht des Auftraggebers
    • (Selbst-)Vorsorge
      • Der Freelancer ist auf die Selbstvorsorge verwiesen (fakultative 2. Säule (BVG), v.a. Säule 3 (Säule 3a und 3b)

Der Spagat von Flexibilität und Sicherheit kann gelöst werden:

  • Grundhaltung der Parteien
    • Auftraggeber und Freelancer sollten ein natürliches, von Geben und Nehmen geprägtes Vertrauensverhältnis auf Augenhöhe aufbauen
  • Ausgewogenes Leistungs- und Gegenleistungsverhältnis
    •  
  • Faires Vertragsverhältnis
    • Die beiderseitigen Rechte und Pflichten sollten in einem kurz gehaltenen Mandatspaper festgehalten werden
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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