Die wirtschaftlichen Notwendigkeiten, die veränderten Bedürfnisse und Werthaltungen der arbeitsamen Personen und der Unternehmen haben zu einer Flexibilisierung der Arbeit, v.a. durch den Einsatz von Freelancern geführt.
Dabei entsteht ein Spannungsverhältnis von Flexibilität und Sicherheit:
- Flexibilität
- Prinzipielle Freiheit
- Der Freelancer schätzt es flexibel zu arbeiten, auch wenn die Flexibilität oft begrenzt ist
- Ausnahme: unternehmerische Flexibilität zur Mandatserhaltung
- Der Auftraggeber erwartet vom Freelancer, dass er eben nicht wie ein Arbeitnehmer mit der „Stechuhr“ arbeitet
- Zu denken ist an:
- Vorgaben des Auftraggebers, Einsatz-Flexibilität, zB für Einsätze ausserhalb der Geschäftszeiten und an Wochenenden etc.
- Prinzipielle Freiheit
- Sicherheit
- Keine Beschäftigungs- und Honorierungsgarantie des Freelancers
- Der Freelancer hat keine Job-Garantie und bei Unfall oder Krankheit keine Lohnfortzahlungspflicht des Auftraggebers
- (Selbst-)Vorsorge
- Der Freelancer ist auf die Selbstvorsorge verwiesen (fakultative 2. Säule (BVG), v.a. Säule 3 (Säule 3a und 3b)
- Keine Beschäftigungs- und Honorierungsgarantie des Freelancers
Der Spagat von Flexibilität und Sicherheit kann gelöst werden:
- Grundhaltung der Parteien
- Auftraggeber und Freelancer sollten ein natürliches, von Geben und Nehmen geprägtes Vertrauensverhältnis auf Augenhöhe aufbauen
- Ausgewogenes Leistungs- und Gegenleistungsverhältnis
- Faires Vertragsverhältnis
- Die beiderseitigen Rechte und Pflichten sollten in einem kurz gehaltenen Mandatspaper festgehalten werden
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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