Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber nebst des Lohnes noch die Lohnnebenkosten trägt, erhält der freie Mitarbeiter sein Honorar oder seine Gage. Von seinem Honorar hat er alle seine eigenen Kosten wie Versicherung, Nebenkosten und Steuern selbst zu tragen.
Freie Mitarbeiter werden bezahlt:
- stundenweise (Auftrag)
- pauschal für die Erledigung eines Auftrages (Auftrag oder Werkvertrag).
Weiterführende Informationen
Auftraggeberpflichten: Vergütung Honorar | auftrag.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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