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Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter

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Honorarzahlung

Rechtsgebiet:
Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter
Stichworte:
Freelancer, Freier Mitarbeiter, Freier Mitarbeiter / Freelancer, Freischaffender Mitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber nebst des Lohnes noch die Lohnnebenkosten trägt, erhält der freie Mitarbeiter sein Honorar oder seine Gage. Von seinem Honorar hat er alle seine eigenen Kosten wie Versicherung, Nebenkosten und Steuern selbst zu tragen.

Freie Mitarbeiter werden bezahlt:

  • stundenweise (Auftrag)
  • pauschal für die Erledigung eines Auftrages (Auftrag oder Werkvertrag).

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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