Bei der Arbeit auf Abruf arbeitet der Mitarbeiter nur dann, wenn Arbeit für ihn anfällt. Dabei ist zwischen echter und unechter Arbeit auf Abruf zu unterscheiden:
- Echte Arbeit auf Abruf
- Der Arbeitnehmer ist zum Einsatz verpflichtet
- Unechte Arbeit auf Abruf
- Der Arbeitnehmer kann den Einsatz ablehnen
- Arbeitszeit und -dauer
- Die Lage der Arbeitszeit, deren Dauer oder gar beides ist bei der echten Arbeit auf Abruf nicht im Voraus bestimmt oder nicht bestimmbar.
Für die Einzelheiten sei verwiesen auf:
Judikatur
- BGE 125 III 65
- BGE 124 III 251
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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