Die Kernpunkte der Arbeitszeitvorschriften betreffen:
Arbeitszeit
- Definition / Allgemeines
- Der Arbeitnehmer leistet auch dann Arbeitszeit, wenn er auf Abruf bereit ist (Arbeit auf Abruf, zB Pikettdienst)
- Bei HOA im Speziellen
- Je nach HOA-Mitarbeitertyp ist – anders als in den Geschäftsräumen – die Versuchung vorhanden,
- während der Arbeitszeit private Aufgaben zu erledigen
- während der Freizeit noch Kunden-mails zu beantworten
- Je nach HOA-Mitarbeitertyp ist – anders als in den Geschäftsräumen – die Versuchung vorhanden,
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Ruhezeit
- Pausen
- Definition
- Pausen = Arbeitsunterbrechungen zur Erholung, Ernährung und Freizeit
- Bei HOA im Speziellen
- Freie Wahl des HOA-Arbeitnehmers, wann er seine Pause beanspruchen will
- Frage, ob der HOA-Arbeitnehmer infolge seiner beruflichen Aufgabe keine Gestaltungs- und Bewegungsfreiheit beim Pausenbezug hat und am Arbeitsplatz bleiben muss, um gleichzeitig seine Kontrollaufgaben wahrnehmen zu können
- Weitere Detailinformationen
- Definition
- Sonntagsarbeitsverbot
- Definition
- Sonntagsarbeitsverbot = grundsätzlich verbotene Tätigkeit von Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr (ArG 18 f.)
- Bei HOA im Speziellen
- Trotz HOA muss das Sonntagsarbeitsverbot respektiert werden
- Soll trotz Sonntagsarbeitsverbot (aus betrieblichen Gründen) gearbeitet werden, ist die dafür notwendige Bewilligung einzuholen (vgl. ArG 19 Abs. 2 und Abs. 3)
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- Definition
Nachtarbeitsverbot
- Definition
- Nachtarbeitsverbot = grundsätzliches Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern ausserhalb der Tages- und Abendarbeitszeiten (ArG 17b)
- Bei HOA im Speziellen
- Von Gesetzes wegen ist – auch bei HOA – die Nachtarbeit untersagt
- Ausnahmsweise ist eine solche aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen auf Gesuch hin durch die zuständige kantonale Behörde genehmigungsfähig (ArG 17 und 27 ff.)
- Weitere Detailinformationen
Überstundenarbeit
- Definition
- Überstunden = Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (OR 321c Abs. 1)
- Bei HOA im Speziellen
- Arbeitnehmer ist – auch bei HOA – verpflichtet Überstunden zu leisten, sofern und soweit die Notwendigkeit besteht und nach Treu und Glauben zugemutet werden kann
- Ohne ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis des Arbeitgebers ist – auch bei HOA – ein Arbeiten über das vertraglich vereinbarte Pensum hinaus nicht erlaubt
- Weitere Detailinformationen
Überzeitarbeit
- Definition
- Überzeit = Überschreitung der arbeitsgesetzlichen Höchstarbeitszeit (ArG 9 Abs. 1)
- Bei HOA im Speziellen
- Bei besonderen Umständen darf der Arbeitgeber, auch bei HOA, ausnahmsweise die Leistung von Überzeit verlangen
- Ermittlung der effektiven täglichen Höchstarbeitszeit erforderlich
- Weitere Detailinformationen
Literatur
- SECO-Wegleitungen I und II
Judikatur
- Betriebsbegriff
- BGE C.9/2004 vom 28.03.2006
- BGE 129 III 335 ff.
- Höhere leitende Tätigkeit
- BGE 98 Ib 347
- BGE 126 III 340
- BGE 4C.310/2002
Weiterführende Informationen
- Lebenswichtige Regeln | suva.ch
- Heimarbeitsvertrag