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Home-Office Arbeit

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Arbeitszeitvorschriften

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kernpunkte der Arbeitszeitvorschriften betreffen:

Arbeitszeit

  • Definition / Allgemeines
    • Der Arbeitnehmer leistet auch dann Arbeitszeit, wenn er auf Abruf bereit ist (Arbeit auf Abruf, zB Pikettdienst)
  • Bei HOA im Speziellen
    • Je nach HOA-Mitarbeitertyp ist – anders als in den Geschäftsräumen – die Versuchung vorhanden,
      • während der Arbeitszeit private Aufgaben zu erledigen
      • während der Freizeit noch Kunden-mails zu beantworten
  • Weitere Detailinformationen

Ruhezeit

  • Pausen
    • Definition
      • Pausen =   Arbeitsunterbrechungen zur Erholung, Ernährung und Freizeit
    • Bei HOA im Speziellen
      • Freie Wahl des HOA-Arbeitnehmers, wann er seine Pause beanspruchen will
      • Frage, ob der HOA-Arbeitnehmer infolge seiner beruflichen Aufgabe keine Gestaltungs- und Bewegungsfreiheit beim Pausenbezug hat und am Arbeitsplatz bleiben muss, um gleichzeitig seine Kontrollaufgaben wahrnehmen zu können
    • Weitere Detailinformationen
  • Sonntagsarbeitsverbot
    • Definition
      • Sonntagsarbeitsverbot =   grundsätzlich verbotene Tätigkeit von Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr (ArG 18 f.)
    • Bei HOA im Speziellen
      • Trotz HOA muss das Sonntagsarbeitsverbot respektiert werden
      • Soll trotz Sonntagsarbeitsverbot (aus betrieblichen Gründen) gearbeitet werden, ist die dafür notwendige Bewilligung einzuholen (vgl. ArG 19 Abs. 2 und Abs. 3)
    • Weitere Detailinformationen

Nachtarbeitsverbot

  • Definition
    • Nachtarbeitsverbot =   grundsätzliches Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern ausserhalb der Tages- und Abendarbeitszeiten (ArG 17b)
  • Bei HOA im Speziellen
    • Von Gesetzes wegen ist – auch bei HOA – die Nachtarbeit untersagt
    • Ausnahmsweise ist eine solche aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen auf Gesuch hin durch die zuständige kantonale Behörde genehmigungsfähig (ArG 17 und 27 ff.)
  • Weitere Detailinformationen

Überstundenarbeit

  • Definition
    • Überstunden =   Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (OR 321c Abs. 1)
  • Bei HOA im Speziellen
    • Arbeitnehmer ist – auch bei HOA – verpflichtet Überstunden zu leisten, sofern und soweit die Notwendigkeit besteht und nach Treu und Glauben zugemutet werden kann
    • Ohne ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis des Arbeitgebers ist – auch bei HOA – ein Arbeiten über das vertraglich vereinbarte Pensum hinaus nicht erlaubt
  • Weitere Detailinformationen

Überzeitarbeit

  • Definition
    • Überzeit =   Überschreitung der arbeitsgesetzlichen Höchstarbeitszeit (ArG 9 Abs. 1)
  • Bei HOA im Speziellen
    • Bei besonderen Umständen darf der Arbeitgeber, auch bei HOA, ausnahmsweise die Leistung von Überzeit verlangen
    • Ermittlung der effektiven täglichen Höchstarbeitszeit erforderlich
  • Weitere Detailinformationen

Literatur

  • SECO-Wegleitungen I und II

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