Auch bei der Home Office-Arbeit lässt sich Streit nicht vermeiden. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regeln des Zivilprozesses und im Besonderen jene für Arbeitsprozesse.
Statt einer Wiederholung kann auf die Detailinformationen unserer einschlägigen Infowebsites verwiesen werden:
- Zivilprozess (staatliches Gericht / öffentliche Gerichtsbarkeit)
- Schiedsgerichtsbarkeit (privates Gericht / Privatgerichtsbarkeit)
- Arbeitsprozess
Das zutreffende Vorgehen ist im individuell konkreten Einzelfall zu beurteilen.
Literatur
- PORTMANN WOLFGANG / RUDOLPH ROGER, Basler Kommentar, OR I, N 2 zu Art. 327a OR
Judikatur
- Arbeitsgericht Zürich, Beschluss und Urteil vom 10.11.2020, AN190064
- BGer 4A_533/2018 vom 23.04.2019, Erw. 6.2
- BGE 131 III 444, Erw. 5.1
Weiterführende Informationen
- Home-Office Entschädigung und Beweislast
- Home-Office Entschädigung Zimmernutzung
- Zivilprozess
- Prozessieren
- Nebenintervention | nebenintervention.ch
- Streitverkündung | streitverkuendung.ch
- Handelsgericht
- Schiedgsgerichtbarkeit
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