Auch bei der Home Office-Arbeit lässt sich Streit nicht vermeiden. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regeln des Zivilprozesses und im Besonderen jene für Arbeitsprozesse.
Statt einer Wiederholung kann auf die Detailinformationen unserer einschlägigen Infowebsites verwiesen werden:
- Zivilprozess (staatliches Gericht / öffentliche Gerichtsbarkeit)
- Schiedsgerichtsbarkeit (privates Gericht / Privatgerichtsbarkeit)
- Arbeitsprozess
Das zutreffende Vorgehen ist im individuell konkreten Einzelfall zu beurteilen.
Literatur
- PORTMANN WOLFGANG / RUDOLPH ROGER, Basler Kommentar, OR I, N 2 zu Art. 327a OR
Judikatur
- Arbeitsgericht Zürich, Beschluss und Urteil vom 10.11.2020, AN190064
- BGer 4A_533/2018 vom 23.04.2019, Erw. 6.2
- BGE 131 III 444, Erw. 5.1
Weiterführende Informationen
- Home-Office Entschädigung und Beweislast
- Home-Office Entschädigung Zimmernutzung
- Zivilprozess
- Prozessieren
- Nebenintervention | nebenintervention.ch
- Streitverkündung | streitverkuendung.ch
- Handelsgericht
- Schiedgsgerichtbarkeit
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.