Definition
Der Belehnungswert ist der betragsmässige Teil des Grundstückswertes, bis zu dem der Kreditgeber (Bank) die Immobilie hypothekarisch belehnt. Die Banken drücken die Belehnungssätze in Prozenten aus.
Weiterführende Informationen
- Immobilienbewertung
- Amortisation
- Darlehenszusicherung
- Annahme
Ziele
Der Höhe der Belehnung orientiert sich über den sog. Belehnungswert am Worst case-Szenario, d.h. an der Situation, dass der Schuldner die Hypothekarzinsen und nach Kreditkündigung die offene Kreditsumme nicht bezahlen kann.
Weiterführende Informationen
- Kreditgesuch
- Prüfung Kreditfähigkeit / Kreditwürdigkeit
- Grundstück
- Immobilienbewertung
- Amortisation
- Darlehenszusicherung
- Annahme
Faktoren
Jede Bank hat ihre individuellen Belehnungsgrundsätze.
Der Belehnungswert hat folgende Faktoren zu berücksichtigen und abzufedern:
- Preisschwankungen am Immobilienmarkt
- Wertreduktion des Unterpfandes
- zB Unterhaltsnachholbedarf
- zB Raumeinteilung, die neuen Wohnbedürfnissen nicht mehr entspricht
- uam
- Folgen einer Leistungsstörung
- Kalkulationspositionen
- Laufender und 3 verfallene Hypothekarzinse (resp. Ansprüche aus dem Zinsenpfandrecht)
- Verwertungskosten
- Grundsteuern (Massaschuld, vorab zu Lasten Verwertungserlöses)
- Sicherheitsmarge unter diesem Titel
- Die bis zum Verwertungsabschluss anfallenden Zinsen, Kosten und Steuern können schnell einmal 20 – 25 % des Verkehrswertes (VKW) ausmachen
- Bei Wohnbauten gelten daher als eiserne Belehnungs-Regeln
- 1. Hypothek: 66,6 % des VKW
- 2. Hypothek: bis max. 80 % des VKW
- Der Verdrängungskampf unter den Hypothekarkreditinstituten lässt auch höhere Werte zu, nur müssen die Banken mit den neuen finma-Massnahmen überhöhte Risiken durch eine Eigenmittelunterlegung absichern
- Kalkulationspositionen
- Ungenauigkeiten bei Schätzung und Unvorhersehbares
Weiterführende Informationen
- Kreditgesuch
- Prüfung Kreditfähigkeit / Kreditwürdigkeit
- Grundstück
- Immobilienbewertung
- Belehnungswert
- Amortisation
- Darlehenszusicherung
- Annahme
Belehnungsgrundlagen
Grundlage der Belehnungswert-Festsetzung bilden:
- Verkehrswertschätzung des Immobilien-Schätzers
- Sicherheitsmarge
- = Differenz zwischen Belehnungswert und effektive Ausleihung (beanspruchte Kreditsumme)
- Je schwieriger Schätzung und je verlustanfälliger das Unterpfand, desto höher die Sicherheitsmarge
- Objektbezogen unterschiedliche Sicherheitsmargen
- Bauland
- Landwirtschaftliche Immobilien (Ertragswert!)
- Wohnimmobilien
- Büroimmobilien
- Gewerbeimmobilien
- Industrieimmobilien
- Spezialimmobilien
- Geringere Veranschlagung der Sicherheitsmarge üblich bei
- Amortisation
- Zusatzsicherheiten (zB Wertpapierportfolio des Kunden bei der Bank)
- Drittpfänder
- Absicherung durch eine Lebensversicherung
- uam
Weiterführende Informationen
Belehnungshöhe Immobilien
Die Belehnungshöhe ist abhängig von Immobilienstandort, Immobiliennutzung, Bauzustand und je nach dem Bonität des Kreditnehmers:
Belehnungshöhe Immobilien | |||
---|---|---|---|
Sicherheit |
Risikoklassen-Verbesserung |
Belehnungshöhe in Prozenten des Verkehrswertes |
Bemerkungen |
Selbstbewohntes Wohneigentum (EFH / StWE) |
stark / mittel |
1. Hypothek: bis 66 % 2. Hypothek: bis 80 % |
|
Mehrfamilienhäuser (MFH) |
stark / mittel |
1. Hypothek: bis 66 % 2. Hypothek: bis 80 % |
|
Ferienimmobilien (Ferienhäuser / Ferienwohnungen) |
Mittel |
max. 66 % |
|
Büroimmobilien |
Mittel |
max. 66 % |
|
Gewerbeimmobilien |
Mittel |
max. 50 % |
|
Industrieimmobilien |
Mittel |
max. 50 % |
|
Bauland |
Mittel |
max. 50 % |
Sodann gelten folgende Prinzipien:
- Gute Schuldner-Bonität
- teilweise Überschreitung der Belehnungsrichtlinien möglich
- Hohe Belehnungswerte
- höhere Amortisationen zur mittelfristigen Rückführung des Kredits
- Luxus- und Liebhaberobjekte
- Niedrigere Belehnungshöhen und höhere Amortisationen
- Gewerbeimmobilien
- Amortisation von 3 % p.a. üblich
- Industrieimmobilien
- Amortisation von 5 % p.a. üblich
- Bauland
- Wenn nicht innert 2 Jahren überbaubar, dann Amortisation min. 3 % p.a.
- Kapitalanlageobjekte
- Mieterspiegel-Erfordernis
- Mietzinsinkasso: Abwicklung über Konto bei der Kreditgeberin (Bank)
Weiterführende Informationen
Belehnungshöhe zusätzlicher Sicherheiten
Im Kreditmarkt gelten – Einzelfallbeurteilung vorbehalten – für die weiteren Sicherheiten folgende Belehnungshöhen:
>Belehnungshöhe zusätzlicher Sicherheiten | |||
---|---|---|---|
Sicherheit |
Risikoklassen-Verbesserung |
Belehnungshöhe in Prozenten des Kurs- / Verkehrswertes |
Bemerkungen |
Konti / Sparhefte (verfügbare Mittel) |
Stark |
95 % |
beim gleichen Kreditgeber |
Festgeldanlage |
Stark |
95 % |
beim gleichen Kreditgeber |
Kassenobligationen |
Stark |
70 % – 90 % |
beim gleichen Kreditgaber |
Obligationen |
Stark |
0 % – 80 % |
|
Aktien |
Stark |
0 % – 60 % |
|
Anlagefonds |
Stark |
0 % -80 % |
|
Edelmetalle |
Stark |
0 % – 60 % |
|
Lebensversicherungs-Policen |
Stark |
80 % – 95 % |
|
Bankgarantien (erstklassiger Banken) |
Stark |
95 % |