Die Verwertung hat an das Konkursinventar einschliesslich Verzeichnis der Eigentumsansprachen samt Verfügungen, mit welchen Dritteigentum ausgesondert und so die verwertbare Masse bestimmt wird, als Bestandesaufnahme an die dortige Struktur anzuknüpfen:
- Grundstücke
- Bewegliche Sachen
- Wertschriften, Guthaben und sonstige Ansprüche
- Barschaft
- Fruchtertrag.
Im Konkursverfahren ergeben sich folgende Verwertungsarten:
- Öffentliche Versteigerung
- Freihandverkauf
- Verwertung anderer Rechte
- Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG)
- Abtretung von Rechtsansprüchen (SchKG 260).
Literatur
- AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 47 N 14