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Vertragliche Anlagefonds

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Fondsleitung

Rechtsgebiet:
Vertragliche Anlagefonds
Stichworte:
Vertraglicher Anlagefonds
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage

Qualifikationen

Mindestens ein, wenn nicht besser zwei VR- und GL-Mitglieder sollten über Ausbildungen und Erfahrungen in Immobilien besitzen.

Haftung

Die Organe haften dafür, dass die Immobiliengesellschaften, die zum Immobilienfonds gehören, die Regeln des KAG und des Fondsreglementes einhalten [vgl. KAG 63 Abs. 1]

Unzulässige Rechtsgeschäfte

Abtretungs- und Übernahmeverbot für Immobilien und Immobilienwerte zwischen Fondsleitung und ihren Organen bzw. nahestehenden Personen [vgl. KAG 63 Abs. 2]

Ausgabe neuer Immobilienfonds-Anteile

  • Jederzeitige, aber tranchenweise Ausgabe
  • Mindestbestimmung durch Fondsleitung
    • die geplante Anzahl der neu auszugebenden Anteile
    • das geplante Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger
    •  Emissionsmethode für das Bezugsrecht
  • Berechnung Inventarwert und Bestimmung aller Grundstücksverkehrswerte zur Festlegung des Ausgabepreises
    • durch die Schätzungsexperten

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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