Zum festen Preis nach SIA-Norm 118 ist folgendes zu bemerken:
Ratschlag an die Werkvertragsparteien (Art. 38 Abs. 1)
Übernahme von Bauleistungen zum
- Einheitspreis (Art. 39 SIA-Norm 118)
- Globalpreis (Art. 40 SIA-Norm 118)
- Pauschalpreis (Art. 41 SIA-Norm 118)
Wirkungen
Postulierung Festpreischarakter (Art. 38 Abs. 2)
Hinweis auf OR-Norm
- „Bestätigung“ der Regeln von OR 373 Abs. 1 und 3
Grundsatz: „Verträge sind einzuhalten“ (Prinzip von pacta sunt servanda)
- Niederlegung des Grundsatzes, dass sich die Parteien an das Vereinbarte zu halten haben
» Weiterführende Informationen unter Erscheinungsformen-Bauwerkvertrag-SIA-Norm 118
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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