Der Bundesrat hat am 02.04.2025 beschlossen, Liquidationsgewinne von Einzelunternehmen vom Dividendenverbot auszunehmen. Damit führen solche Gewinne nicht mehr zur Rückforderung von Härtefallhilfen durch den Bund bei den Kantonen. Die Änderungen an den Covid-19-Härtefallverordnungen treten am 01.05.2025 in Kraft. Auslöser dieser Anpassung war eine Parlamentarische Motion (23.3842 Gapany), die im Sommer 2024 angenommen wurde. Wir berichteten: […]
Covid-19-Härtefallhilfen: Liquidationsgewinne von Einzelunternehmen ausgenommen