Handelsrecht

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Das Handelsrecht ist der rechtliche Oberbegriff für die Normen, die das kaufmännisch geführte Unternehmen in seiner besonderen Stellung und Bedeutung im Geschäftsverkehr regeln.

Weitere Rechtsgebiete

In der Praxis werden auch weitere Rechtsgebiete zum Handelsrecht gezählt, nämlich:

  • Versicherungsrecht
  • Immaterialgüterrecht (vgl. MSchG 1 ff., PatG 1 ff., DesG 1 ff.

Im Privatrecht wird – obwohl die Abgrenzung nicht immer einfach ist – zwischen dem Handelsrecht und dem Zivilrecht unterschieden:

  • Das Handelsrecht knüpft an die unternehmerische Tätigkeit an
  • Das Zivilrecht regelt die persönlichen Rechtsbeziehungen zwischen den Privatpersonen.

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