Definition, Grundlagen und die weiteren Charakteristika des Verlagsvertrages
Die Definition, Grundlagen und die weiteren Charakteristika des Verlagsvertrages führen zum Verständnis des Verlagsrechts:
Rechtliche Einordnung
Die rechtliche Einordnung ist beim polivalenten Verlagsrecht mit seinen vielen Publikationsformen ein schwieriges Unterfangen, bei dem stets zwischen Haupt- und Nebenrechten sowie Urheberrecht zu differenzieren ist:
Rechtsstellung der beiden Parteien, Rechte und Pflichten + Verlagsvertrag
Wie bei jedem Vertrag fliessen aus der Rechtsstellung der beiden Parteien, d.h. von Verlaggeber (Autor) und Verleger (Verlag), die jeweiligen Rechte und Pflichten, die es zu erläutern gilt sowie der Verlagsvertrag, zu dem hilfreiche Hinweise zu machen sind:
Anfang und Ende des Verlagsvertrages, strittige Auseinandersetzungen und der Konkurs der einen oder anderen Partei
Anfang und Ende des Verlagsvertrages, strittige Auseinandersetzungen und der Konkurs der einen oder anderen Partei sind der Vollständigkeit halber zu erörtern:
Wissenschaftlichen Publikationen
Schliesslich ist einem Spezialgebiet, den wissenschaftlichen Publikationen, der ihnen gebührende Informationsraum zu bieten:
Ausführungen zu den Branchen- und Wirtschaftsverbänden der Verlagsbranche und zu den Markteilnehmern, Fazit
Zum Schluss noch einige Ausführungen zu den Branchen- und Wirtschaftsverbänden der Verlagsbranche und zu den Markteilnehmern sowie abschliessendes „Fazit“:
Services
Nicht minder wichtig sind zum Ende folgende üblichen Services für die User:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.