Bei der prozessualen Geltendmachung des Admassierungsanspruchs durch eine Admassierungsklage sind folgende Aspekte zu beachten:
- Begriff
- Klage zur Vervollständigung der verwertbaren Aktivmasse im Konkursverfahren
- Grundlagen
- SchKG 242 Abs. 3
- ZPO
- Wirkung
- Klage mit voller Wirkung auf das materielle Recht
- Verfahrensart
- Abhängig vom Streitwert
- Ordentliches Verfahren (ZPO 219 ff.)
- Vereinfachtes Verfahren bis zum Streitwert von CHF 30‘000 (vgl. ZPO 251 e contrario; ZPO 243 Abs. 1)
- Ohne Durchführung des Schlichtungsverfahrens (vgl. ZPO 198 lit. e Ziffer 5)
- Anwendbarkeit der Dispositionsmaxime (vgl. ZPO 58)
- Gültigkeit des Verhandlungsgrundsatzes (vgl. ZPO 55)
- Keine Kognitionsbeschränkungen
- Keine Beweisbeschränkungen
- Abhängig vom Streitwert
- Zuständigkeit
- Grundsätzliches
- Zuständigkeit der Gerichte
- auch ZPO 46
- Sachliche Zuständigkeit
- Gemäss kantonaler Gesetzgebung
- Handelsgerichte
- Keine HG-Zuständigkeit
- Keine Einlassung in sachlicher Hinsicht
- Sachliche Zuständigkeit
- Sachliche Zuständigkeit im Kanton Zürich
- Sachliche Zuständigkeit
- Funktionelle Zuständigkeit
- Örtliche Zuständigkeit
- Grundsätzliches
- Gerichtsstände sind nicht zwingend
- Einlassung und Prorogation sind möglich
- Grundbuchberichtigung
- Am Ort des Grundbucheintrags (vgl. ZPO 29)
- Vindikation beweglicher Sachen
- Am Wohnsitz des Beklagten resp. am Sitz des beklagten Unternehmens oder am Ort der gelegenen Sache (vgl. ZPO 30 Abs. 1)
- Örtliche Zuständigkeit (Gerichtsstand)
- Örtliche Zuständigkeit
- ZPO 29 f.
- Grundsätzliches
- Grundsätzliches
- Legitimation
- Aktivlegitimation
- Konkursmasse klagt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
- Konkursmasse, vertreten durch die Konkursverwaltung
- Prozessstandschaft eines Abtretungsgläubigers nach SchKG 260, kraft Prozessführungsbefugnis
- Abtretungsgläubiger im Namen der Konkursmasse, aber auf eigene Rechnung
- Konkursmasse klagt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
- Passivlegitimation
- Gewahrsamsinhaber
- Aktivlegitimation
- Streitwert
- Streitwertbemessung nach dem Schätzungswert der Streitsache
- Fristen
- Nicht einschlägig
- Keine Klagefrist nach SchKG
- Massgeblichkeit des Zivil- und Verwaltungsrechts
- Gegebenenfalls sind die zivil- und verwaltungsrechtlichen Klage-Verjährungs- und Verwirkungsfristen zu beachten
- auch bestimmte Ersitzungsfristen
- Kombinationsmöglichkeiten
- Klagehäufung
- Zulässigkeit der objektiven und / oder subjektiven Klagehäufung, falls mehrere Gegenstände von verschiedenen Personen herausverlangt werden (vgl. ZPO 15, 71 und 90)
- Gleichzeitige Klageerhebung
- Grundbuchberichtigungs- und Eigentumsfeststellungsklage
- Admassierungsklage und Ansprüche des Besitzesschutzes (vgl. ZGB 926 ff.)
- Vorsorgliche Massnahmen
- Admassierungsklage und Vorsorgliche Massnahmen (VM)
- Direkte Vollstreckung
- Entscheid-Vollstreckung verbunden mit direkten Vollstreckungsmassnahmen (vgl. ZPO 236 Abs. 3 i.V.m. ZPO 337 Abs. 1)
- Klagehäufung
- Rechtsbegehren
- Begehrens-Redaktion aufgrund der individuell konkreten Verhältnisse
- Voraussetzungen
- Admassierungsvorhaben
- Geltendmachung eines Anspruchs am Vermögensgegenstand, um ihn der Masse und der Konkursverwertung zuzuführen
- Admassierungsobjekt
- Zu admassierender Vermögensgegenstand
- Gewahrsam
- Gewahrsam resp. Mitgewahrsam eines Dritten oder Grundbucheintrag
- Admassierungsgrund
- Konkursmasse-Eigentum an der Sache resp. Herausgabeanspruch der Konkursmasse
- Prozessvoraussetzungen
- SchKG
- Klage der Konkursverwaltung (vgl. SchKG 242 Abs. 3) oder eines Abtretungsgläubigers nach SchKG 260 (Prozessstandschaft)
- Zivilprozessual
- Siehe oben
- SchKG
- Admassierungsvorhaben
- Besonderheiten
- Erfordernis einer Streitverkündung (vgl. ZPO 78 ff.)
- Beurteilung einer „Unpfändbarkeit“ des Streitgegenstand (zB Qualität als Kompetenzstück) ist im Beschwerdeverfahren zu beurteilen
- Pendant im Betreibungsverfahren: Widerspruchsverfahren (vgl. SchKG 108)
- Merkwürdiges
- Beim prozessualen Vorgehen ist stets die Umstrittenheit der Rechtsnatur zu berücksichtigen
Literatur
- HUNKELER DANIEL / SCHÖNMANN ZENO, in: BOESCH KURT / DUSS JACOBI VANESSA / HUNKELER DANIEL / MARRO PIERRE-YVES / MEIER-DIETERLE FELIX C. / RENGGLI HELEN / SCHÖNMANN ZENO, Klagen und Rechtsbehelfe im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, § 9 Konkursbetreibung, Ziff. VIII (Admassierungsklage (Art. 242 Abs. 3), Basel 2018, Rz 9.212 ff. / S. 636 ff.
- VOCK DOMINIK / MEISTER-MÜLLER DANIELE, SchKG-Klagen nach der Schweizerischen ZPO, 2., überarbeitete Auflage, Zürich / Basel / Genf 2018, § 27 Admassierungsklage (Art. 242 Abs. 3 SchKG)
- RUSSENBERGER MARC, BSK SchKG, Band 2, Basel 2010, N 52 f. zu SchKG 242
- BÜRGI URS, KUKO-SchKG, N 16 zu SchKG 242
Judikatur
- BGE 140 III 355, Erw. 2 (Widerspruchsklagen / keine Einlassung bei HGer)
- BGE 141 III 527, Erw. 2 (paulianische Anfechtungsklage)
- BGE 121 III 488, Erw. 2c (Aktivlegitimation Abtretungsgläubiger nach SchKG 260)
- BGer 5C.242/2004 vom 07.05.2005, Erw. 1.2 (Streitwert)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.