Bei der prozessualen Geltendmachung des Admassierungsanspruchs durch eine Admassierungsklage sind folgende Aspekte zu beachten:
- Begriff
- Klage zur Vervollständigung der verwertbaren Aktivmasse im Konkursverfahren
- Grundlagen
- SchKG 242 Abs. 3
- ZPO
- Wirkung
- Klage mit voller Wirkung auf das materielle Recht
- Verfahrensart
- Abhängig vom Streitwert
- Ordentliches Verfahren (ZPO 219 ff.)
- Vereinfachtes Verfahren bis zum Streitwert von CHF 30‘000 (vgl. ZPO 251 e contrario; ZPO 243 Abs. 1)
- Ohne Durchführung des Schlichtungsverfahrens (vgl. ZPO 198 lit. e Ziffer 5)
- Anwendbarkeit der Dispositionsmaxime (vgl. ZPO 58)
- Gültigkeit des Verhandlungsgrundsatzes (vgl. ZPO 55)
- Keine Kognitionsbeschränkungen
- Keine Beweisbeschränkungen
- Abhängig vom Streitwert
- Zuständigkeit
- Grundsätzliches
- Zuständigkeit der Gerichte
- auch ZPO 46
- Sachliche Zuständigkeit
- Gemäss kantonaler Gesetzgebung
- Handelsgerichte
- Keine HG-Zuständigkeit
- Keine Einlassung in sachlicher Hinsicht
- Sachliche Zuständigkeit
- Sachliche Zuständigkeit im Kanton Zürich
- Sachliche Zuständigkeit
- Funktionelle Zuständigkeit
- Örtliche Zuständigkeit
- Grundsätzliches
- Gerichtsstände sind nicht zwingend
- Einlassung und Prorogation sind möglich
- Grundbuchberichtigung
- Am Ort des Grundbucheintrags (vgl. ZPO 29)
- Vindikation beweglicher Sachen
- Am Wohnsitz des Beklagten resp. am Sitz des beklagten Unternehmens oder am Ort der gelegenen Sache (vgl. ZPO 30 Abs. 1)
- Örtliche Zuständigkeit (Gerichtsstand)
- Örtliche Zuständigkeit
- ZPO 29 f.
- Grundsätzliches
- Grundsätzliches
- Legitimation
- Aktivlegitimation
- Konkursmasse klagt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
- Konkursmasse, vertreten durch die Konkursverwaltung
- Prozessstandschaft eines Abtretungsgläubigers nach SchKG 260, kraft Prozessführungsbefugnis
- Abtretungsgläubiger im Namen der Konkursmasse, aber auf eigene Rechnung
- Konkursmasse klagt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
- Passivlegitimation
- Gewahrsamsinhaber
- Aktivlegitimation
- Streitwert
- Streitwertbemessung nach dem Schätzungswert der Streitsache
- Fristen
- Nicht einschlägig
- Keine Klagefrist nach SchKG
- Massgeblichkeit des Zivil- und Verwaltungsrechts
- Gegebenenfalls sind die zivil- und verwaltungsrechtlichen Klage-Verjährungs- und Verwirkungsfristen zu beachten
- auch bestimmte Ersitzungsfristen
- Kombinationsmöglichkeiten
- Klagehäufung
- Zulässigkeit der objektiven und / oder subjektiven Klagehäufung, falls mehrere Gegenstände von verschiedenen Personen herausverlangt werden (vgl. ZPO 15, 71 und 90)
- Gleichzeitige Klageerhebung
- Grundbuchberichtigungs- und Eigentumsfeststellungsklage
- Admassierungsklage und Ansprüche des Besitzesschutzes (vgl. ZGB 926 ff.)
- Vorsorgliche Massnahmen
- Admassierungsklage und Vorsorgliche Massnahmen (VM)
- Direkte Vollstreckung
- Entscheid-Vollstreckung verbunden mit direkten Vollstreckungsmassnahmen (vgl. ZPO 236 Abs. 3 i.V.m. ZPO 337 Abs. 1)
- Klagehäufung
- Rechtsbegehren
- Begehrens-Redaktion aufgrund der individuell konkreten Verhältnisse
- Voraussetzungen
- Admassierungsvorhaben
- Geltendmachung eines Anspruchs am Vermögensgegenstand, um ihn der Masse und der Konkursverwertung zuzuführen
- Admassierungsobjekt
- Zu admassierender Vermögensgegenstand
- Gewahrsam
- Gewahrsam resp. Mitgewahrsam eines Dritten oder Grundbucheintrag
- Admassierungsgrund
- Konkursmasse-Eigentum an der Sache resp. Herausgabeanspruch der Konkursmasse
- Prozessvoraussetzungen
- SchKG
- Klage der Konkursverwaltung (vgl. SchKG 242 Abs. 3) oder eines Abtretungsgläubigers nach SchKG 260 (Prozessstandschaft)
- Zivilprozessual
- Siehe oben
- SchKG
- Admassierungsvorhaben
- Besonderheiten
- Erfordernis einer Streitverkündung (vgl. ZPO 78 ff.)
- Beurteilung einer „Unpfändbarkeit“ des Streitgegenstand (zB Qualität als Kompetenzstück) ist im Beschwerdeverfahren zu beurteilen
- Pendant im Betreibungsverfahren: Widerspruchsverfahren (vgl. SchKG 108)
- Merkwürdiges
- Beim prozessualen Vorgehen ist stets die Umstrittenheit der Rechtsnatur zu berücksichtigen
Literatur
- HUNKELER DANIEL / SCHÖNMANN ZENO, in: BOESCH KURT / DUSS JACOBI VANESSA / HUNKELER DANIEL / MARRO PIERRE-YVES / MEIER-DIETERLE FELIX C. / RENGGLI HELEN / SCHÖNMANN ZENO, Klagen und Rechtsbehelfe im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, § 9 Konkursbetreibung, Ziff. VIII (Admassierungsklage (Art. 242 Abs. 3), Basel 2018, Rz 9.212 ff. / S. 636 ff.
- VOCK DOMINIK / MEISTER-MÜLLER DANIELE, SchKG-Klagen nach der Schweizerischen ZPO, 2., überarbeitete Auflage, Zürich / Basel / Genf 2018, § 27 Admassierungsklage (Art. 242 Abs. 3 SchKG)
- RUSSENBERGER MARC, BSK SchKG, Band 2, Basel 2010, N 52 f. zu SchKG 242
- BÜRGI URS, KUKO-SchKG, N 16 zu SchKG 242
Judikatur
- BGE 140 III 355, Erw. 2 (Widerspruchsklagen / keine Einlassung bei HGer)
- BGE 141 III 527, Erw. 2 (paulianische Anfechtungsklage)
- BGE 121 III 488, Erw. 2c (Aktivlegitimation Abtretungsgläubiger nach SchKG 260)
- BGer 5C.242/2004 vom 07.05.2005, Erw. 1.2 (Streitwert)