LAWINFO

Dienstbarkeit

QR Code

Positive oder negative Dienstbarkeit

Rechtsgebiet:
Dienstbarkeit
Stichworte:
Dienstbarkeit, Dienstbarkeitsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Dienstbarkeiten können aufgrund ihres Inhalts in zwei Gruppen unterteilt werden:

Positive Dienstbarkeit (Dulden)

Benutzungsrecht auf der einen Seite und Beschränkung auf der andern Seite

  • Benutzungsrecht
    • Berechtigter darf das belastete Grundstück in bestimmter Hinsicht nutzen
    • Berechtigter darf Handlungen auf dem belasteten Grundstück vornehmen
  • Beschränkung
    • Belasteter hat sich den Eingriff des Berechtigten gefallen zu lassen; ohne Dienstbarkeit könnte der Belastete die „Berechtigten-Eingriffe“ abwehren
  • Klassische Anwendungsfälle
    • Fuss- und Fahrwegrecht
    • Benützungsrecht an Autoeinstellplatz in Unterniveaugarage (UNG)

Negative Dienstbarkeit (Unterlassen)

Beschränkung, ohne direkte Benutzungsrecht am belasteten Grundstück

  • Belasteter ist in der Nutzung seines Grundstücks insofern eingeschränkt, als gewisse Handlungen nicht vornehmen darf, die er ohne Dienstbarkeit dürfte
  • Klassische Anwendungsfälle
    • Baubeschränkung
    • Gewerbebeschränkung zwecks Immissionsschutz

Literatur

  • SCHMID JÜRG, Dienstbarkeitsrecht im Wandel, in ZBGR 84 (2003) S. 269 ff.
  • LIVER PETER, N 106 f. zu ZGB 730
  • PIOTET PAUL, SPR V/3 I, S. 34

Weiterführende Informationen

Abgrenzungsprobleme bei negativen Dienstbarkeiten

  • Gegenstand
    • Dienstbarkeitsinhalt kann bekanntlich nur die Beschränkung des Eigentums am belasteten Grundstück sein; unzulässig ist die reine Beschränkung der persönlichen Betätigungsfreiheit des belasteten Eigentümers
    • Negative Dienstbarkeiten verursachen insofern Abgrenzungsprobleme, als oft schwierig festzustellen ist, ob der Eigentümer durch die Dienstbarkeit nur in seiner persönlichen Freiheit oder wirklich auch in der Ausübung seiner Eigentumsrechte beschränkt werden soll
    • Die heiklen Abgrenzungsfragen ergeben sich vor allem bei den sog. Gewerbeservituten (vgl. Gewerbeservitute)
    • Vgl. ferner Unzulässiger Inhalt

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.