LAWINFO

Dienstbarkeit

QR Code

Aussichtsservitut

Rechtsgebiet:
Dienstbarkeit
Stichworte:
Dienstbarkeit, Dienstbarkeitsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Funktion

  • Beschränktes dingliches Recht auf Freihaltung der Aussicht (oder Fernsicht)

Bedeutung

  • gelegentlich, an Aussichts- oder Fernsichtslagen, anzutreffen
  • ältere Dienstbarkeiten, da die Aussichtsservitut meistens vor Überbauung des berechtigten Grundstücks ausbedungen wurde und, weil heute die Aussichtsansprüche bzw. –Aussichtsanforderungen gesunken sind bzw. die nachträglich zu erwerbende „freie Sicht“ unbezahlbar geworden ist

Ausgestaltung

Grundlage

  • Keine besondere gesetzliche Regelung
  • Massgeblichkeit der allgemeinen Bestimmungen von ZGB 730 ff.

Begründung

  • Öffentliche Beurkundung des Dienstbarkeitsvertrags (samt Dienstbarkeitsplan [mit Einzeichnung des zur Gewährung der freien Aussicht frei zu haltenden Bereiches]) + Grundbucheintrag
  • als Grunddienstbarkeit

Rechte und Pflichten

  • Berechtigter der Aussichtsservitut
    • Recht auf Unterlassung einer Überbauung oder Sichtschutzwand auf einer bestimmt oder bestimmbar umschriebenen Länge bzw. „Unter-der-Schere-halten“ von Bäumen und Sträuchern in dieser Sektion
  • Belasteter der Aussichtsservitut
    • Unterlassung des Bebauens oder des Einzäunens seines Grundstücks auf einer bestimmten Länge

Einräumungsentschädigung

  • oft Kaufbedingung, ohne besondere Gegenleistung, bei Überbauung des berechtigten Grundstücks

Ausübungsentschädigung

  • in aller Regel keine wiederkehrende Entschädigung

Steuern

  • Einräumung, Ausübung und Verzicht auf die Aussichtsservitut sowie Rückzug einer Baueinsprache, vide Steuern

Zivilrechtliche Geltendmachung

  • Aussichtsservitut ist baupolizeilich nicht relevant; Dienstbarkeitsberechtigter kann die zivilrechtliche Aussichtsdienstbarkeit nicht im Rechtsmittelverfahren gegen die Baubewilligung geltend machen
  • Rechtsdurchsetzung auf dem Zivilweg
  • Vgl. zivilprozess.ch

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.