Literatur
- HÜRLIMANN-KAUP BETTINA, Neuerungen im Dienstbarkeitsrecht, in: Dienstbarkeiten und das neue Schuldbriefrecht – Einblick in die Revision des Immobiliarsachenrechts [Hrsg. Jürg Schmid], Zürich 2012, S. 25 ff.
- PFÄFFLI ROLAND, Dienstbarkeitsvertrag und grundbuchlicher Vollzug, in: Dienstbarkeiten und das neue Schuldbriefrecht – Einblick in die Revision des Immobiliarsachenrechts [Hrsg. Jürg Schmid], Zürich 2012, S. 79 ff.
- WERMELINGER AMEDEO, Neues und Altes zum Baurecht, in: Dienstbarkeiten und das neue Schuldbriefrecht – Einblick in die Revision des Immobiliarsachenrechts [Hrsg. Jürg Schmid], Zürich 2012, S. 139 ff.
- MOOSER MICHEL, Les servitudes et les modifications de limites, in: Dienstbarkeiten und das neue Schuldbriefrecht – Einblick in die Revision des Immobiliarsachenrechts [Hrsg. Jürg Schmid], Zürich 2012, S. 169 ff.
- KOLLER ALFRED, Wegrechte – Auslegung, Ergänzung und verwandte Fragen, in: Dienstbarkeiten und das neue Schuldbriefrecht – Einblick in die Revision des Immobiliarsachenrechts [Hrsg. Jürg Schmid], Zürich 2012, S. 191 ff.
- ARNET RUTH, Neuerungen bei den Dienstbarkeiten, in: Revision des Sachenrechts – ein erster Überblick für Eilige [Hrsg. Fellmann Walter + Jörg Schwarz], Bern 2012, S. 7 ff.
- PFÄFFLI ROLAND, Neuerungen im Baurecht, in: Revision des Sachenrechts – ein erster Überblick für Eilige [Hrsg. Fellmann Walter + Jörg Schwarz], Bern 2012, S. 65 ff.
Einleitung
Die Sachenrechtsrevision 2011 hat auch zu Änderungen im Dienstbarkeitsrecht geführt. Diese standen im Dienste grösserer Rechtssicherheit.
Änderungen im Einzelnen
Formerfordernis der öffentlichen Beurkundung
- ZGB 732
- Bisher mussten nur die gesetzlich legiferierten Dienstbarkeiten öffentlich beurkundet werden; bei allen andern kam es darauf an, ob die Einräumung mit Gegenleistung erfolgte (es genügte die einfache Schriftlichkeit) oder schenkungsweise erfolgte (öffentliche Beurkundung [vgl. OR 243 Abs. 2])
- Neu bedarf die Begründung aller Dienstbarkeiten der öffentlichen Beurkundung
- Vorteile: Klarere Rechtsgrundausweise und verlässlichere Bestimmung der Belastungsfläche
- Nachteile: zusätzlicher Aufwand und Kosten
Differenzierung der nebensächlichen Leistungen
- ZGB 730 Abs. 2 und ZGB 741 Abs. 2
- Wirkung einer nebensächlichen Leistungspflicht aufgrund von ZGB 730 Abs. 2
- Abhängigkeit vom Grundbucheintrag beim belasteten und berechtigten Grundstück, namentlich auch für den Erwerber
- Von der gesetzlichen Regelung abweichende Regelung der Unterhaltspflicht für eine Dienstbarkeitsvorrichtung
- Die Regelung im Grundbuchbeleg ist ausreichend [vgl. 741 Abs. 2]
Erleichterte Löschung
- ZGB 976 – ZGB 976c
- Situative, abgestufte Löschungsmöglichkeiten
Baurecht
- ZGB 779a Abs. 1 + Abs. 2, ZGB 779b Abs. 2
- Formerfordernis der öffentlichen Beurkundung nicht nur bei selbständigen und dauernden Baurechten, sondern für jede Art Baurecht, d.h. für unbefristete Baurechte und Eigentümerbaurechte.
- Öffentliche Beurkundung auch von Baurechtszins und weitere vertragliche Bestimmungen, sofern diese im Grundbuch vorgemerkt werden sollen
- Weitere vertragliche Vereinbarungen unter den Parteien können im Grundbuch vorgemerkt werden
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