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Dienstbarkeit

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Nebensächliche persönliche Leistungspflichten

Rechtsgebiet:
Dienstbarkeit
Stichworte:
Dienstbarkeit, Dienstbarkeitsrecht, Nebensächliche persönliche Leistungspflichten
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

(mit real-obligatorischer Verpflichtung)

Neben der Duldungs- oder Unterlassungspflicht kann oder ist nach neuem Recht von ZGB 730 Abs. 2 (weiterer Satz) auch die nebensächliche Leistungspflicht im Stichwort erscheinen [vgl. GBVo 98 Abs. 2 lit. c].

Die nebensächliche Leistungspflicht von ZGB 730 Abs. 2 kann sich sodann beziehen auf:

  • Einkaufssumme
    • =   Verpflichtung zur Bezahlung einer Einkaufssumme in die bestehende Dienstbarkeitsanlage
      • zB Übernahme eines Anteils der Baukosten für eine Zufahrtsstrasse
    • Vgl. BGE 124 III 289 = ZBGR 80 S. 197
  • Erstellungskosten
    • =   Verpflichtung des Dienstbarkeitsbelasteten zur Erstellung der Dienstbarkeitsanlage (zB Geleiseanlage) auf eigene Kosten
    • BGE 122 III 12 Erw. 1 und 6 = ZBGR 80 S. 34 Erw. 1 und 6, LIVER PETER, 225 ff. zu ZGB 730

Literatur

  • RIEMER HANS-MICHAEL, Die beschränkten dinglichen Rechte, Bd. II, 2. Auflage, Bern 2000, S. 71 f.

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