Der Einzelarbeitsvertrag charakterisiert sich aufgrund von vier Merkmalen:
- Persönliche Arbeitsleistung
- Erbringen einer positiven Leistung in Form einer körperlichen oder geistigen Tätigkeit
- https://law.ch/lawinfo/arbeitspflicht/elemente-arbeitspflicht/persoenliche-leistung
- Eingliederung in Arbeitsorganisation (sog. Subordinationsverhältnis)
- Der Arbeitnehmer steht persönlich, organisatorisch, zeitlich und wirtschaftlich unter der Direktionsgewalt des Arbeitgebers
- https://law.ch/lawinfo/arbeitspflicht/merkmale-arbeitsvertrag/eingliederung-in-arbeitsorganisation
- Dauerschuldverhältnis
- Das Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis
- Gesetzliche Regeln zu Arbeits-und Ruhezeiten sind im Arbeitsgesetz geregelt (ArG 9 ff.)
- https://law.ch/lawinfo/arbeitspflicht/merkmale-arbeitsvertrag/dauerschuldverhaeltnis
- Entgeltlichkeit
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages angemessen zu entlöhnen
- https://law.ch/lawinfo/arbeitspflicht/merkmale-arbeitsvertrag/entgeltlichkeit-der-arbeitsleistung
Für ein Feststellung, ob es sich beim infrage stehenden Vertragsverhältnis um einen Arbeitsvertrag nach OR handelt, bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller Umstände.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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