Der Einzelarbeitsvertrag charakterisiert sich aufgrund von vier Merkmalen:
- Persönliche Arbeitsleistung
- Erbringen einer positiven Leistung in Form einer körperlichen oder geistigen Tätigkeit
- https://law.ch/lawinfo/arbeitspflicht/elemente-arbeitspflicht/persoenliche-leistung
- Eingliederung in Arbeitsorganisation (sog. Subordinationsverhältnis)
- Der Arbeitnehmer steht persönlich, organisatorisch, zeitlich und wirtschaftlich unter der Direktionsgewalt des Arbeitgebers
- https://law.ch/lawinfo/arbeitspflicht/merkmale-arbeitsvertrag/eingliederung-in-arbeitsorganisation
- Dauerschuldverhältnis
- Das Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis
- Gesetzliche Regeln zu Arbeits-und Ruhezeiten sind im Arbeitsgesetz geregelt (ArG 9 ff.)
- https://law.ch/lawinfo/arbeitspflicht/merkmale-arbeitsvertrag/dauerschuldverhaeltnis
- Entgeltlichkeit
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages angemessen zu entlöhnen
- https://law.ch/lawinfo/arbeitspflicht/merkmale-arbeitsvertrag/entgeltlichkeit-der-arbeitsleistung
Für ein Feststellung, ob es sich beim infrage stehenden Vertragsverhältnis um einen Arbeitsvertrag nach OR handelt, bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller Umstände.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AuftragsbestätigungEinleitung zur AuftragsbestätigungAutoren:ArztzeugnisEinleitung zum ArztzeugnisAutoren:LeasingvertragEinleitung zum Leasing-VertragAutoren:Einvernehmliche Beendigung Arbei...Einleitung zur einvernehmlichen Beendigung...Autoren:EntlassungsabfindungEinleitung zur EntlassungsabfindungAutoren:TimesharingEinleitung zu Timesharing
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht