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Home-Office Arbeit

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HOA- + Arbeitsverhältnis-Beendigung

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Beendigung des HOA-Verhältnisses, die zugleich auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet, folgt den nachgenannten Prinzipien:

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
    • Auch für den kündigenden Arbeitnehmer sind die normalen Regeln der Arbeitnehmerkündigung massgebend; hingegen weicht die Beendigung des Home Office-Arbeitsverhältnisses zwangsläufig von der Beendigung in den Arbeitsräumen des Arbeitgebers ab
    • Beendigungsfolgen
      • siehe oben

Befristetes Arbeitsverhältnis

  • Sach- und Rechtslage
    • Das befristete Arbeitsverhältnis, ob nun Zentraldienst oder HOA, endigt ohne Kündigung oder ohne weiteres am vereinbarten Datum des Arbeitsvertragsendes
    • Achtung
      • Eine Weiterbeschäftigung über die Befristung hinaus begründet ein neues Arbeitsverhältnis
  • Weitere Detailinformationen

Konkurs des Arbeitgebers

  • Sach- und Rechtslage
    • Wird über das Vermögen der Home Office-Arbeitgeberin der Konkurs eröffnet und tritt die Konkursverwaltung nicht in den Arbeitsvertrag mit dem Home Office Arbeitnehmer ein (vgl. SchKG 211), kann dieser seine Lohn- und anderen Ansprüche zur Kollokation anmelden, wobei je nach Situation die Geltendmachung von Insolvenzentschädigung bzw. Arbeitslosenversicherung unter Subrogation der Lohnansprüche an die bevorschussen Sozialversicherungsträger zu prüfen ist
  • Weitere Detailinformationen

Tod des Arbeitgebers

  • Sach- und Rechtslage
    • Sofern und soweit der Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die Person des Arbeitgebers (natürliche Person, zB Einzelfirma etc.) eingegangen ist (= persönliche Bindung), beendet der Tod des Arbeitgebers auch das Home Office-Arbeitsverhältnis (vgl. OR 338a Abs. 2 analog)
  • Weitere Detailinformationen

Tod des Arbeitnehmers

  • Sach- und Rechtslage
    • Stirbt der Home Office-Arbeitnehmer während laufendem Arbeitsverhältnis, so erlischt der Home Office-Arbeitsvertrag von Gesetzes wegen (vgl. OR 338 Abs. 1)
  • Weitere Detailinformationen

Literatur

  • DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 112 ff.

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