Die Beendigung des HOA-Verhältnisses, die zugleich auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet, folgt den nachgenannten Prinzipien:
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitgeber
- Es gelten die allgemeinen Regeln der Arbeitgeberkündigung, nur der Beendigungsvollzug weicht sachbedingt von der Beendigung in den Arbeitsräumen des Arbeitgebers ab
- Beendigungsfolgen
- siehe oben
- Arbeitnehmer
- Auch für den kündigenden Arbeitnehmer sind die normalen Regeln der Arbeitnehmerkündigung massgebend; hingegen weicht die Beendigung des Home Office-Arbeitsverhältnisses zwangsläufig von der Beendigung in den Arbeitsräumen des Arbeitgebers ab
- Beendigungsfolgen
- siehe oben
Befristetes Arbeitsverhältnis
- Sach- und Rechtslage
- Das befristete Arbeitsverhältnis, ob nun Zentraldienst oder HOA, endigt ohne Kündigung oder ohne weiteres am vereinbarten Datum des Arbeitsvertragsendes
- Achtung
- Eine Weiterbeschäftigung über die Befristung hinaus begründet ein neues Arbeitsverhältnis
- Weitere Detailinformationen
Konkurs des Arbeitgebers
- Sach- und Rechtslage
- Wird über das Vermögen der Home Office-Arbeitgeberin der Konkurs eröffnet und tritt die Konkursverwaltung nicht in den Arbeitsvertrag mit dem Home Office Arbeitnehmer ein (vgl. SchKG 211), kann dieser seine Lohn- und anderen Ansprüche zur Kollokation anmelden, wobei je nach Situation die Geltendmachung von Insolvenzentschädigung bzw. Arbeitslosenversicherung unter Subrogation der Lohnansprüche an die bevorschussen Sozialversicherungsträger zu prüfen ist
- Weitere Detailinformationen
Tod des Arbeitgebers
- Sach- und Rechtslage
- Sofern und soweit der Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die Person des Arbeitgebers (natürliche Person, zB Einzelfirma etc.) eingegangen ist (= persönliche Bindung), beendet der Tod des Arbeitgebers auch das Home Office-Arbeitsverhältnis (vgl. OR 338a Abs. 2 analog)
- Weitere Detailinformationen
Tod des Arbeitnehmers
- Sach- und Rechtslage
- Stirbt der Home Office-Arbeitnehmer während laufendem Arbeitsverhältnis, so erlischt der Home Office-Arbeitsvertrag von Gesetzes wegen (vgl. OR 338 Abs. 1)
- Weitere Detailinformationen
Literatur
- DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 112 ff.
Judikatur
- Beendigung des externen Arbeitsorts (Home Office-Arbeit)
- BGE 109 II 329 f. Erw. 2a (unmissverständliche Kundgabe der Beendigung des Home Office-Arbeitsortes)
- BGE 123 III 246 ff. (Änderungskündigung)
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- BGE 129 III 382, Erw. 2.1
- BGE 116 II 144, Erw. 5 = JAR 1991, 141
- BGE 4A_123/2008 + BGE 4A_125/2007 (Missbrauch der Arbeitszeit für private Zwecke)
- Beendigungsfolgen
- BGE 67 II 19 ff. = Pra 1941 Nr. 65 (Arbeitnehmer gilt – ohne andere Vereinbarung als Besitzdiener der dem Arbeitgeber gehörenden Infrastruktur)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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