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Home-Office Arbeit

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Haftung

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die haftungsrechtlichen Aspekte der Home Office-Arbeit lassen sich klassisch strukturieren:

Definition

  • Haftung   =   Einstehen müssen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers für einen durch die Home Office-Arbeit verursachten Schaden

Grundlagen

  • OR 321e (arbeitsrechtliche Haftung / Arbeitnehmerhaftung)
  • OR 321a (arbeitsrechtliche Haftung / Arbeitgeberhaftung)
  • OR 97 (subsidiäre Haftungs-Sondervorschrift)
  • OR 55 (Geschäftsherrenhaftung)
  • OR 101 (Hilfspersonenhaftung)
  • OR 41 ff. (ausservertragliche Haftung)

Haftungsrisiken bei der Home Office-Arbeit

  • Ort der Arbeitsausführung als Faktor für Haftungsrisiken
    • Bei Büro-Home-Office-Arbeitsplatz eher gering
    • Sicherheits- und Schutzmassnahmen reduzieren das Risiko für Drittpersonen zu haften
  • Erfüllung Arbeitspflicht in privatem Umfeld (Home Office)
    • Zusätzliche private Schadensquellen bewirken leicht erhöhtes Schädigungspotential

Arbeitnehmerhaftung

  • Arbeitsvertragliche Haftung
    • Haftungsvoraussetzungen (wie üblich)
      • Vertragsverletzung
      • Verschulden des Arbeitnehmers
      • Schaden
      • Kausalzusammenhang
    • Schadenersatzbemessung
      • Leichte Fahrlässigkeit
      • Berufsrisiko
      • Selbstverschulden bzw. Mitverschulden des Arbeitgebers (OR 44 Abs. 1 bzw. OR 99 Abs. 3)
    • Vertragsgestaltung
      • Geringer rechtlicher Handlungsspielraum, angesichts OR 321e i.V.m. OR 362
      • Haftungsbeschränkung auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Absicht
      • Versicherungsdeckung (Haftpflichtversicherung für die Home Office-Tätigkeit etc.
  • Ausservertragliche Haftung
    • Deliktische Haftung
      • Subsidiäre Anwendung der Regeln über die unerlaubte Handlung (OR 41 ff.)
    • Geschäftsherrenhaftung
      • Die Geschäftsherrenhaftung von OR 55 Abs. 1 gelangt nur dann zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer selbst eine Person beschäftigt (zB Raumreinigerin etc.), die bei ihrer geschäftlichen Verrichtung einen Drittschaden verursacht

Arbeitgeberhaftung

  • Vertragliche Haftung des Arbeitgebers
    • Haftungsszenarien
      • Defektes Arbeitsmittel des Arbeitgebers (Laptop löst Brand aus)
      • Computerviren (Weiterleitung an Dritte oder bei BYOD)
      • etc.
    • Haftungsvoraussetzungen (wie üblich)
      • Vertragsverletzung
      • Verschulden des Arbeitnehmers
      • Schaden
      • Kausalzusammenhang
  • Modifikation der Arbeitgeberhaftung / Vertragsgestaltung
    • Vertragliche Haftungsbeschränkung soweit die arbeitsrechtliche Pflichtverletzung dies überhaupt zulässt
    • Haftungsbeschränkung nur auf Fälle leichter Fahrlässigkeit zulässig
      • Weitergehende Regelungen entfalten keine rechtliche Wirkungen (Nichtigkeit)

Absicherung der Schadenersatzansprüche

  • Arbeitsrechtliche Instrumente
    • Kaution (vgl. OR 330)
    • Lohnrückbehalt bis max. ein Zehntel des fälligen Lohnes resp. max. nicht mehr als der Lohn für eine Arbeitswoche (vgl. OR 323 Abs. 2)
  • Versicherungsmittel (angemessene Versicherungsdeckung empfehlenswert)
    • Vertrauensschadenversicherung
    • Betriebshaftpflichtversicherung
    • Privathaftpflichtversicherung
    • Diebstahl- und Hausratversicherung
  • Geltendmachung der Schadenersatzansprüche
    • Zeitpunkt
      • Geltendmachung erkennbarer Schadenersatzforderungen i.d.R. bis spätestens zum Ende des Arbeitsverhältnisses
      • Arbeitnehmerhaftung
    • Verrechnung
      • Arbeitgeber darf seine (Schadenersatz-)Gegenforderungen mit Lohnforderungen des Arbeitnehmers verrechnen (vgl. OR 323b Abs. 2)
      • Beachtung der allgemeinen Voraussetzungen der Verrechnung von OR 120 ff.
      • Höhenbeschränkung
        • Max. bis zur pfändungsrechtlichen Grenze des Einkommens (sog. Existenzminimum)
        • Ausnahme
  • Vertragsgestaltung
    • Herstellung einer ausreichenden Versicherungsdeckung
    • Anzeigepflicht des Arbeitnehmers (kraft seiner Treuepflicht), einen Schadenfall dem Arbeitgeber anzuzeigen (Ergänzung Arbeitsvertrag)

Literatur

  • Arbeitnehmerhaftung
    • DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 153 ff.
    • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 4 zu OR 321e
    • BRÜHWILER JÜRG, Kommentar zum Einzelarbeitsvertrag, 3. Auflage, Basel 2014, Art. 321e I
    • STAEHELIN ADRIAN, Der Arbeitsvertrag, in: Zürcher Kommentar (Art. 319 – 330a OR), Band 5: Obligationenrecht, Teilband V/2c, 4. Auflage, Bern 2013, N 3 zu OR 321e
  • Arbeitgeberhaftung
    • GEISER THOMAS, Haftung bei neuen Arbeitsformen (Job Sharing, Computer-Arbeitsplätze, Personalverleih), in: AJP 7/1997, S. 787
    • VISCHER FRANK / MÜLLER ROLAND M., Der Arbeitsvertrag, 4. Auflage, Basel 2014, § 19 Rz 1

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