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Startup Unternehmen

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Gründung

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gründung und Gründungsablauf sind bei jedem Gesellschaftstyp anders. Hier finden Sie die wesentlichen Gründungsinformationen:

Der „Gründungsmarkt“ ist sehr kostenfokussiert: Die Gründungswilligen sehen ihr Gründungsvorhaben meistens – verständlicherweise – durch die „Kostenbrille“ und die Anbieter setzen – anforderungsbedingt um den Auftrag zu erhalten – auf preisgünstige Angebote. Dabei geht vergessen, dass sich das Gründungsvorgehen nach den (individuellen) Bedürfnissen orientieren sollte, verursachen doch Änderungen – wie so viel – unvergleichbar mehr Kosten und Zeit. In diesem Sinne unterscheiden Profis in:

Standard-Gründung (sog. „08.15-Gründung“)

  • Die kann und sollte „billig“ sein
  • Gleichwohl kann hier unterschieden werden in:
    • sog. „Gesetzeswortlaut-Gründung“
    • Gründung, bei welcher abtiefende Regeln (Organisation, Vorab-Ermächtigungen u.ä.) mitenthalten sind

Individuelle Gründung

Die Gründung resp. die zu gründende Gesellschaft wird ausgerichtet an

Bedürfnissen der Gründer

  • Privatperson, Unternehmer oder Unternehmen als Gründer
  • Ziele der Gründer (Exit, Business Angels usw.)

Beteiligungsart

Trennung der Zwecke

  • Forschung und Entwicklung (F&E) und Halten / Verwalten von Patenten, Marken und sonstigen Urheberrechten
  • Produktion und Vertrieb
  • etc.

Aktienkapitalhöhe

  • Gesellschaft, die aus bestimmten Gründen eine individuelle, besondere Kapitalausstattung erfordert (blosses gesellschaftsrechtliches Mindestkapital von CHF 100‘000 wäre nicht ausreichend)
  • Angemessene Eigenkapitalausstattung

Spezielle Art der Aktienkapital-Liberierung etc.

Refinanzierung

  • Bankenfinanzierung
    • zB keine GmbH (GmbH-Anteile ungenügend Sicherheiten-fungibel)
  • Innovative Finanzierungsformen
    • Stilles Darlehen
    • Mezzanine
    • Private Equity-Finanzierung

Beteiligung weiterer Investoren

Spätere Privatplatzierungen, Börsengang

Exit des Hauptgründers oder weiterer Gründer

usw.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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