Gründung und Gründungsablauf sind bei jedem Gesellschaftstyp anders. Hier finden Sie die wesentlichen Gründungsinformationen:
- Einzelfirma
- Einfache Gesellschaft
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Aktiengesellschaft
- GmbH
- Genossenschaft
Der „Gründungsmarkt“ ist sehr kostenfokussiert: Die Gründungswilligen sehen ihr Gründungsvorhaben meistens – verständlicherweise – durch die „Kostenbrille“ und die Anbieter setzen – anforderungsbedingt um den Auftrag zu erhalten – auf preisgünstige Angebote. Dabei geht vergessen, dass sich das Gründungsvorgehen nach den (individuellen) Bedürfnissen orientieren sollte, verursachen doch Änderungen – wie so viel – unvergleichbar mehr Kosten und Zeit. In diesem Sinne unterscheiden Profis in:
Standard-Gründung (sog. „08.15-Gründung“)
- Die kann und sollte „billig“ sein
- Gleichwohl kann hier unterschieden werden in:
- sog. „Gesetzeswortlaut-Gründung“
- Gründung, bei welcher abtiefende Regeln (Organisation, Vorab-Ermächtigungen u.ä.) mitenthalten sind
Individuelle Gründung
Die Gründung resp. die zu gründende Gesellschaft wird ausgerichtet an
Bedürfnissen der Gründer
- Privatperson, Unternehmer oder Unternehmen als Gründer
- Ziele der Gründer (Exit, Business Angels usw.)
Beteiligungsart
- Bestimmte Gründer bzw. Gesellschafter wollen nicht in Erscheinung treten
Trennung der Zwecke
- Forschung und Entwicklung (F&E) und Halten / Verwalten von Patenten, Marken und sonstigen Urheberrechten
- Produktion und Vertrieb
- etc.
Aktienkapitalhöhe
- Gesellschaft, die aus bestimmten Gründen eine individuelle, besondere Kapitalausstattung erfordert (blosses gesellschaftsrechtliches Mindestkapital von CHF 100‘000 wäre nicht ausreichend)
- Angemessene Eigenkapitalausstattung
Spezielle Art der Aktienkapital-Liberierung etc.
- Bargründung, zusätzlich zB mit Gründervorteilen
- Sacheinlagegründung
- Sachübernahmegründung
- Verrechnungsliberierung
Refinanzierung
- Bankenfinanzierung
- zB keine GmbH (GmbH-Anteile ungenügend Sicherheiten-fungibel)
- Innovative Finanzierungsformen
- Stilles Darlehen
- Mezzanine
- Private Equity-Finanzierung
Beteiligung weiterer Investoren
- zB Bildung einer Holdinggesellschaft
Spätere Privatplatzierungen, Börsengang
Exit des Hauptgründers oder weiterer Gründer
usw.
Weiterführende Informationen
- Aktionärbindungsvertrag
- Ausgliederung
- Corporate Compliance / Governance
- Geschäftsführer / Geschäftsführung
- Holdinggesellschaft
- Joint Ventures
- Konkurrenzverbot
- Mergers & Acquisitions
- Organisationsreglement
- Spin-off
- Squeeze-out / Zwangsabfindung von Aktionären
- Statuten
- Tochtergesellschaft
- Umstrukturierung
- Unternehmensfinanzierung
- Unternehmensfusion
- Unternehmenskauf
- Unternehmensliquidation
- Unternehmenssitz / Rechtsdomizil einer Gesellschaft
- Unternehmensspaltung
- Unternehmensumwandlung
- Vermögensübertragung
- Zweigniederlassung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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