Funktion
- Beschränktes dingliches Recht auf Baubeschränkung
Bedeutung
- gelegentlich anzutreffen
- Motive
- Sicherung eines Näherbaus
- Aussichtssicherung
- uam
- Anwendungsfälle
- bei gestückelten Grundstücken, deren Grenzfestlegung nicht in einem Quartierplanverfahren erfolgte
- bei verdichtetem Bauen
- bei Abparzellierung eines Grundstücks und Verkauf an einen Dritten / Einflussnahme auf die (noch nicht bekannte) Bausituierung des Erwerbers
- etc.
Ausgestaltung
Grundlage
- Keine besondere gesetzliche Regelung
- Massgeblichkeit der allgemeinen Bestimmungen von ZGB 730 ff.
Begründung
- Öffentliche Beurkundung des Dienstbarkeitsvertrags (samt Dienstbarkeitsplan [mit Einzeichnung der Beschränkungsfläche bzw. „Beschränkungskubus“ / negatives Lichtprofil]) + Grundbucheintrag
- als Grunddienstbarkeit
Rechte und Pflichten
- Berechtigter der Baubeschränkung
- Allgemein
- Recht auf Unterlassung eine Überbauung an bestimmter Stelle oder in bestimmter Höhe
- Projektbezogene Beschränkung
- Bestandteilbildung der Projektprofile bzw. des frei zuhaltenden Profils [negatives Lichtprofil]
- Allgemein
- Belasteter der Baubeschränkung
- Unterlassung des Bebauens seines Grundstücks in bestimmter horizontaler oder vertikaler Ausrichtung
- in der Regel durch Dienstbarkeitsplan mit neg. Lichtprofil
Einräumungsentschädigung
- ursprünglich
- oft Kaufbedingung, ohne besondere Gegenleistung
- nachträglich
- angesichts meistens gestiegener Werte vor Ort eine Entschädigung denkbar bzw. üblich oder Einräumung auf Gegenrecht
Ausübungsentschädigung
- in der Regel keine wiederkehrende Entschädigung
Steuern
- Einräumung, Ausübung und Verzicht auf die Baubeschränkungs-Dienstbarkeit sowie Rückzug einer Baueinsprache, vide Steuern
Zivilrechtliche Geltendmachung
- Baubeschränkungsservitut ist baupolizeilich nicht relevant; Dienstbarkeitsberechtigter kann die zivilrechtliche Baubeschränkungsdienstbarkeit nicht im Rechtsmittelverfahren gegen die Baubewilligung geltend machen
- Rechtsdurchsetzung auf dem Zivilweg
- Vgl. zivilprozess.ch
Weiterführende Informationen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.