Funktion
- Beschränktes dingliches Recht auf Bauverbot
Bedeutung
- gelegentlich anzutreffen
- Motive
- Sicherung eines Näher- oder Grenzbaus
- Aussichtssicherung
- uam
- Anwendungsfälle
- bei gestückelten Grundstücken, deren Grenzfestlegung nicht in einem Quartierplanverfahren erfolgte
- bei verdichtetem Bauen
- bei Abparzellierung eines Grundstücks und Verkauf an einen Dritten / Einflussnahme auf die (noch nicht bekannte) Bausituierung des Erwerbers
- etc.
Ausgestaltung
Grundlage
- Keine besondere gesetzliche Regelung
- Massgeblichkeit der allgemeinen Bestimmungen von ZGB 730 ff.
Begründung
- Öffentliche Beurkundung des Dienstbarkeitsvertrags (samt Dienstbarkeitsplan [mit Einzeichnung der Beschränkungsfläche bzw. „Beschränkungskubus“ / negatives Lichtprofil]) + Grundbucheintrag
- als Grunddienstbarkeit
Rechte und Pflichten
- Berechtigter des Bauverbots
- Allgemein
- Recht auf Unterlassung jeglicher Bauwerkerstellung an einer bestimmten Stelle bzw. in einem bestimmten Perimeter des belasteten Grundstücks
- Projektbezogene Beschränkung
- Bestandteilbildung der Projektprofile bzw. des von jeglichem Bauwerk frei zuhaltenden Profils [negatives Lichtprofil]
- Allgemein
- Belasteter des Bauverbots
- Unterlassung des Bebauens seines Grundstücks mit einem Bauwerk an bestimmter, genau festzulegender Stelle
- in der Regel durch Dienstbarkeitsplan mit neg. Lichtprofil
Einräumungsentschädigung
- ursprünglich
- oft Kaufbedingung, ohne besondere Gegenleistung
- nachträglich
- angesichts meistens gestiegener Werte vor Ort eine Entschädigung denkbar bzw. üblich oder Einräumung auf Gegenrecht
Ausübungsentschädigung
- in der Regel keine wiederkehrende Entschädigung
Steuern
- Einräumung, Ausübung und Verzicht auf die Bauverbots-Dienstbarkeit sowie Rückzug einer Baueinsprache, vide Steuern
Zivilrechtliche Geltendmachung
- Bauverbotsservitut ist baupolizeilich nicht relevant; Dienstbarkeitsberechtigter kann die zivilrechtliche Bauverbotsdienstbarkeit nicht im Rechtsmittelverfahren gegen die Baubewilligung geltend machen
- Rechtsdurchsetzung auf dem Zivilweg
- Vgl. zivilprozess.ch
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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