Wie für das Arbeitsverhältnis allgemein, schuldet der Arbeitgeber dem HOA-Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Dienste eine entsprechende Vergütung.
Auch der HOA-Lohn ist Verhandlungssache; ebenso die Abrede, dass der Arbeitgeber einen 13. Monatslohn bezahlt.
Der HOA-Lohn dürfte mit jenem eines in der Arbeitgeberzentrale tätigen Mitarbeiters gleicher Hierarchiestufe mit gleichen Aufgaben vergleichbar sein.
Werden vom HOA-Arbeitnehmer spezielle Arbeits- und Präsenzzeiten verlangt, entsteht auch bei HOA zuschlagspflichtiger Lohn:
Die HOA-spezifischen Unterschiede betreffen vor allem die Infrastrukturbereitstellung durch den HOA-Arbeitnehmer und seine Aufwendungen für den Arbeitgeber:
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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