LAWINFO

Home-Office Arbeit

QR Code

Lohn für Home Office-Arbeit

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wie für das Arbeitsverhältnis allgemein, schuldet der Arbeitgeber dem HOA-Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Dienste eine entsprechende Vergütung.

Auch der HOA-Lohn ist Verhandlungssache; ebenso die Abrede, dass der Arbeitgeber einen 13. Monatslohn bezahlt.

Der HOA-Lohn dürfte mit jenem eines in der Arbeitgeberzentrale tätigen Mitarbeiters gleicher Hierarchiestufe mit gleichen Aufgaben vergleichbar sein.

Werden vom HOA-Arbeitnehmer spezielle Arbeits- und Präsenzzeiten verlangt, entsteht auch bei HOA zuschlagspflichtiger Lohn:

Die HOA-spezifischen Unterschiede betreffen vor allem die Infrastrukturbereitstellung durch den HOA-Arbeitnehmer und seine Aufwendungen für den Arbeitgeber:

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.