LAWINFO

Reiserecht

QR Code

Vorvertragliche Informationen / Werbung

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die vorvertraglichen Informationen zielen auf Marktransparenz und Gewährleistung der Konsumenteninformation mit den relevanten Daten für eine freie Meinungs- und Entscheidungsbildung:

Werbungs-Anforderungen

  • UWG-Anforderungen
    • Vgl. UWG 3
  • Keine irreführenden Angaben
    • Vgl. UWG 3 lit. b
  • Preiswerbung (auch bei Preisrahmen oder Preisgrenzen)
    • Erfordernis der Preiswahrheit und Preisklarheit (PBV 10 Abs. 1 lit. n)

[sc name=»Banner FW Communications»]

Werbungs-Mindestinhalt

  • Angabe des effektiv zu zahlenden Preises
    • Vgl. PBV 13
  • Zulässigkeit der getrennten Aufführung von Nebenkosten
    • Staatliche Taxen
    • Flughafengebühren
    • Kerosinzuschläge
  • Verletzung Preiswerbung kann sanktioniert werden
    • zivilrechtlich (UWG 9 f.)
      • Vertragsanfechtung nach OR 23 + 31
      • Schadenersatzpflicht des Veranstalters aus culpa in contrahendo wegen unzureichender Information
    • strafrechtlich (UWG 23; PBV 21)

Verbindlichkeit Prospektangaben

  • Allgemeines
    • Gemäss PRG 3 Abs. 2 sind die in einem Reiseprospekt enthaltenen obligatorischen oder fakultativen Angaben in jeder Form (Text, Ton, Bild, Film, Video etc.) für den Reiseveranstalter verbindlichen; sie können nicht als rechtlich unverbindliche Marketinganpreisungen verstanden werden
  • Rechtliche Bedeutung
    • Konsumentenangebot auf Grundlage eines Reiseprospekts
      • Annahme durch Reiseveranstalter
        • Widerlegbare Vermutung,
          • dass die Prospektangaben Vertragsinhalt geworden sind, ohne dass der Konsument den diesbezüglichen Konsens eigens nachweisen muss
        • Vermutungswiderlegung,
          • mit der Folge, dass die verbindliche Wirkung der Prospektangaben entfallen
          • zB durch
            • spätere Parteivereinbarung (PRG 3 lit. a)
            • Änderungsvorbehalt im Prospekt und Änderung dem Konsumenten vor Vertragsschluss mitgeteilt wird (PRG 3 lit. b i.V.m. PRG 4 Abs. 1 + 2)
    • Prospektangaben
      • Veranstalterbindung hinsichtlich der Reise-Eigenschaften
        • Werbungseinfluss in der Vertragsanbahnungsphase auf den Inhalt des Reisevertrages
      • Wirkung = zugesicherte Eigenschaften

Literatur

  • ROBERTO VITO, BSK OR I, N 1 zu PRG 4
  • VIGNERON-MAGGIO-APRILE SANDRA, L’information des consommateurs en droit européen et en droit suisse de la consomation, Genf/Zürich/Basel 2006, S. 311 ff.
  • HANGARTNER SANDRO, Das neue Bundesgesetz über Pauschalreisen, Diss. Zürich 1997, S. 38 + 40
  • SUTTER GUIDO, Die Preisbekanntgabepflicht als Instrument der Konsumenteninformation, in: Brunner Alexander / Rehbinder Manfred / Stauder Bernd (Hrsg.), JKR 1999, Bern 2000, S. 209

Weiterführende Informationen

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.