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Reiserecht

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Checkliste: „Verhalten in Risikozonen“

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

„Verhalten in Risikozonen“

Geschäftsreisende, aber auch Touristen, die in Risikozonen reisen, sollten bestimmte Verhaltensregeln beachten:

  • Dokumente und Werte
    • Erstellen Sie von Ihren Original-Reisedokumenten Kopien von Pass, ID, Visum, Flugticket, Kreditkarten usw.), die Sie separat aufbewahren
    • Tragen Sie keine grossen Bargeldsummen auf sich
    • Führen Sie nicht alle Kreditkarten mit sich
    • Bewahren Sie eine zweite Fassung Ihres Reiseprogramms separat auf
  • Verhalten
    • Seien Sie in der Risikozone aufmerksam, unauffällig und diskret unterwegs
    • Telefonieren Sie mit dem Mobilephone nicht auf öffentlichen Plätzen
    • Sprechen Sie mit Begleitern nicht auffällig laut
    • Tragen Sie unauffällige Kleider und keinen teuren Schmuck
    • Informieren Sie einen Verwandten oder Bekannten regelmässig über ihren Standort und über den Verlauf Ihrer Reise
  • Überlebensregeln
    • Seien Sie Im Falle einer Entführung kooperativ mit den Entführern
    • Stellen Sie eine gute Beziehung zu den Kidnappern her
    • Verhandeln Sie nicht
    • Versprechen sie nichts
    • Schauen Sie, dass Sie gesund und fit bleiben; Kraftreserven sind in jedem Fall nützlich
  • Arbeitgeber
    • Fürsorgepflicht
      • Abschluss von Zusatzversicherungen, mit Heimholungsgarantien
      • Org. sichere Aufenthalts- und Arbeitsorte
      • Notfall-Nummer
    • Support für Reise, Tätigkeit und Notfall
    • Ansprechpartner vor Ort
    • etc.
    •  

 

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