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Reiserecht

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Overtourism

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als Overtourism (auch: „Overcrouding“) wird die Tourismusfolge bezeichnet, wonach in stark besuchten Zielen, Konflikte zwischen Einheimischen und Besuchern entstehen:

  • Einheimische empfinden die Touristen als Störfaktor, der das tägliche Leben vor Ort zunehmend belastet
  • Besucher selbst empfinden die hohe Zahl der sie umgebenden Touristen als störend

Beispiele:

  • Venedig
  • Barcelona
  • Dubrovnik
  • Palma de Mallorca
  • Amsterdam
  • Berlin
  • etc.

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