Gründer sollten bei ihrem Gründungsvorhaben Pflichten aus ihrem Arbeitsverhältnis beachten, damit sie nicht im Gründungsprozess und nach dem Start vom früheren Arbeitgeber ausgebremst werden:
Vorbereitungsarbeiten während Bestehen des Arbeitsverhältnisses
Keine arbeitsvertragliche Regelung der Freizeitbeschäftigung
- Vorbereitungen während der Freizeit
- Die Freizeit-Vorbereitung des Gründungsvorhabens ist grundsätzlich zulässig, darf aber nicht zu einer Reduktion der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers führen
- Vorbereitungen während der Arbeitszeit
- Unzulässigkeit und ev. Grund für eine fristlose Kündigung (Verwendung der Arbeitszeit für Konkurrenzierungszwecke + Verletzung der Treuepflicht etc.)
- Weitere Detailinformationen
Arbeitsvertragliche Nebenbeschäftigungsregelung
- Meistens an eine Bewilligung des Arbeitgebers gebunden
- Beurteilung im individuell konkreten Einzelfall möglich
Arbeitnehmererfindung
Definitionen
- Diensterfindung
- = Erfindung, die der Arbeitnehmer in Ausübung seiner dienstlichen Verrichtung und in Erfüllung seiner Vertragspflicht geschaffen hat
- Gelegenheitserfindung
- = Erfindung, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages erzielt, aber ausserhalb seiner Vertragspflicht geschaffen wurde
- Freie Erfindung
- = Erfindung, die nicht im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit und ausserhalbe der Vertragspflichten erzielt wurde
Arbeitnehmererfindung nach Entlassung
- Übergang oder Übertragung von Dienst- und Gelegenheitserfindungen
- Zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwirklichte Diensterfindungen bzw- –designs und gebundene Gelegenheitserfindungen bzw. –designs sind, sofern die Rechte nicht automatisch auf den Arbeitgeber übergehen, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Arbeitgeber zu übertragen
- Frage des Zeitpunkt des Schöpfungseintritts (vor oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
- Freie Erfindungen
- Ob und inwieweit freie Erfindungen dem Arbeitgeber anzudienen sind, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag und bedarf daher einer Beurteilung im konkreten Einzelfall
Weitere Detailinformationen
Konkurrenzverbot / Konventionalstrafe
Arbeitsrechtliches Konkurrenzverbot
- Das Konkurrenzverbot ist formale und materielle Voraussetzungen gebunden
- Ein zu (existenz-)beschränkendes Konkurrenzverbot kann unwirksam sein
- Weitere Detailinformationen
Konventionalstrafe
- Das Konkurrenzverbot wird in der Praxis meistens durch eine Konventionalstrafe (pauschalierte Vertragsstrafe) abgesichert, entweder als alternative Konventionalstrafe (Unterlassung oder Strafzahlung) oder kumulative Konventionalstrafe (Unterlassung und Strafzahlung)
- Eine übermässig hohe Konventionalstrafe kann vom Richter herabgesetzt werden
Weitere Detailinformationen
Abwerbung von Arbeitskollegen
- Innerbetriebliche Personalsuche
- Es ist unzulässig. Im Betrieb des Arbeitgebers Mitarbeiter abzuwerben
- Externe Personalsuche (zB mittels Stelleninserat)
- Zulässigkeit
- Weitere Detailinformationen
Kundenabwerbung
Kundenabwerbungsverbot im Allgemeinen
- Das Verbot den Arbeitgeber zu schädigen und die Treuepflicht des Arbeitnehmers gebieten es, dass der Arbeitnehmer nicht die Kunden des Arbeitgebers abwirbt
Kundenansprache während des laufenden Arbeitsverhältnisses
- Die Information von Kunden des Arbeitgebers über das Gründungsvorhaben ist verboten
Kundenansprache nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Grundlagen
- Treuepflicht (OR 321a Abs. 1)
- Beachtung der nachvertraglichen Pflicht zur Geheimhaltung (OR 321a Abs. 4)
- Verbot der Arbeitgeberschädigung (sog. Schädigungsverbot)
- Mitteilungsverbot, nicht aber Verwertungsverbot
Weitere Detailinformationen
Weiterführende Informationen
- Dahinfallen-des-konkurrenzverbotes | konkurrenzverbot.ch
- Ausservertragliches Abwerbeverbot | personalabwerbung.ch
- Abwerbeverbots-Vereinbarungen | personalabwerbung.ch
- Prävention | personalabwerbung.ch