Der «Vertragliche Anlagefonds» ist im Rahmenfolgender spezialgesetzlicher Institute abzugrenzen:
Offene kollektive Kapitalanlagen
- Vertraglicher Anlagefonds (FCP)
- Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV / société d’investissement à capital variable)
- Effektenfonds
- Immobilienfonds
- Übrige Fonds für traditionelle und alternative Anlagen
Geschlossene kollektive Kapitalanlagen
- Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
- Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF / société d’investissement à capital fixe)
- Ausländische kollektive Kapitalanlagen
Weiterführende Informationen
Die zweite Organisationform nebst der vertraglichen ist die gesellschaftsrechtlich basierte.
vgl. ferner
» Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
» Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
» Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF)
» Anlegerschutz in der Schweiz
Anwendungsbeispiele des Fonds für traditionelle und alternative Anlagen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Schneeballsystem / Pyramidensyst...Einleitung zu SchneeballsystemenAutoren:Churning / Twisting / OvertradingEinleitung zu Churning / Twisting / Overtr...Autoren:FinanzmarktrechtFinanzmarktrechtAutoren:Geldwäscherei / GeldwäschereigesetzEinleitung zum GeldwäschereigesetzAutoren:Vertragliche AnlagefondsEinleitung zu vertragliche AnlagefondsAutoren:UnternehmensfinanzierungEinleitung zur Unternehmensfinanzierung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht