Der «Vertragliche Anlagefonds» ist im Rahmenfolgender spezialgesetzlicher Institute abzugrenzen:
Offene kollektive Kapitalanlagen
- Vertraglicher Anlagefonds (FCP)
- Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV / société d’investissement à capital variable)
- Effektenfonds
- Immobilienfonds
- Übrige Fonds für traditionelle und alternative Anlagen
Geschlossene kollektive Kapitalanlagen
- Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
- Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF / société d’investissement à capital fixe)
- Ausländische kollektive Kapitalanlagen
Weiterführende Informationen
Die zweite Organisationform nebst der vertraglichen ist die gesellschaftsrechtlich basierte.
vgl. ferner
» Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
» Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
» Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF)
» Anlegerschutz in der Schweiz
Anwendungsbeispiele des Fonds für traditionelle und alternative Anlagen
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