Der «Vertragliche Anlagefonds» ist im Rahmenfolgender spezialgesetzlicher Institute abzugrenzen:
Offene kollektive Kapitalanlagen
- Vertraglicher Anlagefonds (FCP)
- Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV / société d’investissement à capital variable)
- Effektenfonds
- Immobilienfonds
- Übrige Fonds für traditionelle und alternative Anlagen
Geschlossene kollektive Kapitalanlagen
- Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
- Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF / société d’investissement à capital fixe)
- Ausländische kollektive Kapitalanlagen
Weiterführende Informationen
Die zweite Organisationform nebst der vertraglichen ist die gesellschaftsrechtlich basierte.
vgl. ferner
» Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
» Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
» Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF)
» Anlegerschutz in der Schweiz
Anwendungsbeispiele des Fonds für traditionelle und alternative Anlagen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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