Die meisten Grundstücke sind entweder mit einer Dienstbarkeit belastet oder von einem Dienstbarkeitsrecht berechtigt. In der Grundbuchpraxis haben Dienstbarkeiten einen hohen Stellenwert und schaffen nebst der Errichtung und Löschung etliche Berührungspunkte:
- Nachführung bei Parzellierungen
- Nachführung bei Grundstücksvereinigungen
- Begründung in Landzusammlegungs- und Quartierplanverfahren
- Klärung der Rangstellenverhältnisse
- mit anderen beschränkt dinglichen Rechten
- Grundlasten
- Grundpfandrechte
- Grundpfandverschreibung
- Schuldbrief
- zu real-obligatorischen Rechten aus Vormerkungen
- Vorkaufsrecht
- Kaufsrecht
- Rückkaufsrecht
- vorläufige Eintragungen (superprov. Bauhandwerkerpfandrechte etc.)
- Verfügungsbeschränkungen etc.
- mit anderen beschränkt dinglichen Rechten
- Enteignung
- Anzeigen bei veränderten Rechtsverhältnissen an Grundeigentümer
- Auskünfte über Auslegung und Ausübung im Verkehr mit dem auskunftsberechtigten Publikum
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