Eine Dienstbarkeit hat zum Inhalt
- Eigentumsbeschränkung
- Beschränkung der Sachnutzung
- Einschränkung des belasteten Eigentümers in der Ausübung der Eigentumsrechte (und nicht bloss seiner persönlicher Betätigungsfreiheit)
Positive Dienstbarkeit
- Nutzung auf dem belasteten Grundstück (Dulden)
- Beanspruchung des belasteten Grundstücks
- Beschränkung der Sachnutzung
- Inhaltsumschreibung ergibt in der Regel keine Probleme
Negative Dienstbarkeit
- Enthaltung auf dem belasteten Grundstück (Unterlassen)
- Probleme bei der Umschreibung des zulässigen Inhalts
- Erlaubte Beschränkung der Sachnutzung oder unerlaubte (zusätzliche) Einschränkung der Betätigungsfreiheit des belasteten Eigentümers
- Vgl. Unzulässiger Inhalt
Weiterführende Informationen
- Literatur
- LIVER PETER, N 110 zu ZGB 730
- Judikatur
- BGE 132 III 546 ff.
- BGE 122 III 12
- BGE 106 II 320
- Links
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