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Home-Office Arbeit

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Abgrenzung HOA-Arbeitnehmer / HOA-Unternehmer

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In seltenen, vor allem grenzüberschreitenden Fällen kann unklar sein, ob das Home Office durch den darin Tätigen als Arbeitnehmer oder als Selbständigerwerbender betrieben wird:

Abgrenzung

Kriterien

  • Arbeitsverhältnis
    • Leistung von Arbeit
    • Eingliederung in fremde Arbeitsorganisation (sog. subordinierte Stellung (auch: Subordinationsverhältnis))
    • Dauerschuldverhältnis
    • Entgeltlichkeit der Arbeitsleistung (Lohn, Salär o.ä.)
    • u.U. Arbeitsort / hier: Home Office-Abrede
    • vgl. hiezu Elemente
  • Unternehmer / Freelancer (Freier Mitarbeiter)
    • Verpflichtung des Beauftragten im Interesse des Auftraggebers sorgfältige Arbeit zu leisten
    • Keine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers
    • Entgeltlichkeit, wenn vereinbart oder üblich
    • Vgl. hiezu Auftrags-Begriff
  • Ähnliche Abgrenzungskriterien-Problematik wie bei Fahrdienstleister UBER, anstatt eines Autos wird ein Arbeitszimmer mit Infrastruktur zur Verfügung gestellt

Zivilrechtliche Grundlage bezüglich Home Office-Tätigem

Arbeitnehmer

  • Arbeitsvertrag
    • https://law.ch/lawinfo/home-office/elemente

Beauftragter (Unternehmer)

Steuerrechtliche Qualifikation / Grundlagen

Einordnung

  • Siehe „Abgrenzung“ oben

Selbständige Erwerbstätigkeit

Unselbständige Erwerbstätigkeit

Sozialversicherungsrechtliche Qualifikation / Grundlagen

Spezialität

  • Die Sozialversicherungskassen stellen nicht auf die (alleine) zivilrechtlichen Grundlagen ab, sondern

Weitere Detailinformationen

Weiterführende Literatur

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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