Soweit das Personentransportrecht Vertragsfreiheiten zulässt, regeln die Transportunternehmen ihre Rechtsbeziehung mit den Reisenden auf folgender Basis:
- Transportvertrag (Beförderungsvertrag)
- Allgemeine Transportbedingungen (AGB)
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
- Pauschalreisegesetz (PRG)
Die Erläuterungen der Bus-/Bahnreisendenrechte bedürfen jedoch folgender Differenzierungen:
- Konzessionierter Verkehr
- Die nachfolgenden Ausführungen gelten, sofern und soweit sich auf das Personalbeförderungsgesetz (PBG) und die Personalbeförderungsverordnung (PBV) stützen, v.a. für den sog. „konzessionierten Verkehr“
- Anspruchskonkurrenz
- Denkbar ist auch eine kumulierte Anspruchsgrundlage von Vertragshaftung und ausservertraglicher Haftung (auch: unerlaubte Handlung); siehe Box
Literatur
- KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 125
Weiterführende Informationen
- Transport-Rahmenbedingungen
- Transportvertrag (Beförderungsvertrag)
- Allgemeine Transportbedingungen (AGB)
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
- Allgemeine Transportbedingungen (AGB)
- Ausservertragliche Haftung