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Reiserecht

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Verjährung

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Geltendmachung der Konsumenten-Ansprüche nach der Reiserückkehr sind zu beachten:

Grundlage

  • PRG
    • Keine PRG-Regelung
  • OR Allgemeiner Teil
    • Anwendbarkeit der allgemeinen Regeln zur Verjährung (OR 127 ff.)

Anwendbarkeit der allgemeinen Verjährungsregeln

  • Verjährungsfrist (umstritten)
    • Herrschende Meinung
      • 10 Jahre (OR 127)
    • Anderer Meinung
      • 1 Monat Verwirkungsfrist (MARTINELLI, siehe Box)
      • 1 Jahr (ROBERTO, siehe Box)
  • Weitere Detailinformationen

Abweichende ARB-Klauseln

  • Entgegenstehende Klauseln in den ARB gelten als nichtig (vgl. PRG 19)

Literatur

  • STAUDER BERND, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 4. Kapitel: Reiserecht, S. 369 (10 Jahre)
  • MARTINELLI ALESSANDRO, Die Haftung bei Pauschalreisen im schweizerischen, französischen und deutschen Recht, Basel/Frankfurt 1997, S. 204 (1 Monat Verwirkungsfrist, also nicht unterbrechbar)
  • ROBERTO VITO, BSK OR I, N 14 zu PRG 14/15 (1 Jahr)
  • HANGARTNER SANDRO, Das neue Bundesgesetz über Pauschalreisen, Diss. Zürich 1997, S. 184

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