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Reiserecht

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Preisminderung

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hat der Konsument eine Reiseleistung erhalten, deren Qualität weniger oder schlechter als vereinbart ist und hat er konform gerügt und aus einer mindere Ersatzmassnahme eine minderwertige Leistung erhalten, kann er eine Preisminderung, die nachfolgend erläuterten Prinzipien folgt, geltend machen:

Definition

  • Preisminderung   =   Recht des Reisenden auf Preisreduktion infolge Reisemangels

Grundlage

  • PRG 13 Abs. 1 lit. b

Rechtsnatur

  • Preisreduktionsanspruch wegen Reisemangels

Ziel

  • Nachträgliche mängelbedingte Herstellung des geldwerten Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung

Preisreduktion

Reduktionsursache

  • nach Ersatzmassnahme
  • fortbestehende Reisemängel
  • Reisemängel bis zu ihrer Beseitigung
  • durch Selbstabhilfe behobene Reisemängel
  • mangelhafte Reiseersatzleistungen

Preisminderungsgrundlage

  • nicht der Preis der einzelnen Reiseleistung, sondern der Gesamtpreis der Reise
    • Pauschalreise ist eben mehr als nur die Addition aller Einzelleistungen und
    • jeder Reisemangel einer Einzelreiseleistung wirkt sich auf die Qualität der Gesamtreise aus

Berechnungsmethode

  • Relative Berechnungsmethode
  • Reisepreisreduktion in dem Wert der mangelhafte Reiseteilleistung zum Wert der Gesamtreise bei mängelfreier Erbringung
  • Keine schematische Anwendung dieser relativen Berechnungsmethode
    • Berücksichtigung folgender Aspekte für die Ermittlung einer angemessenen Preisminderung
      • Art des Reisemangels
      • Dauer des Reisemangels
      • Intensität des Reisemangels
      • Auswirkungen auf andere Reiseleistungen
      • Reisecharakter
      • Spezielle Bedeutung der mangelhaften Reiseteilleistung im Rahmen der Gesamtreise
    • Fragestellung für die Beurteilung
      • War die Reise nur bei einer kleinen Teilleistung fehlerbehaftet oder war die Reise für den Konsumenten nutzlos (zB Rückkehr ins Heimatland)

Quantität

  • Die Preisminderung kann betragen
    • Im Extremfall: 100 % Preisminderung
    • Im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Tages-Attraktion während einer 14-tägigen Reise: 1/14 Preisminderung

Preisminderung mittels Tabelle

  • Schweiz
    • Die schematische Reduzierung des Reisepreises nach Prozentsätzen je nach Mängelart ist in der Schweiz umstritten und erlaubt es nicht, den Besonderheiten der konkreten Reise Rechnung zu tragen
  • Deutschland
    • In Deutschland wird die Preisminderung mittels der sog. „Frankfurter Tabelle“ ermittelt
    • Dies mag bei standardisierten Massenreisen aus dem Katalog oder dem Internet ein einfaches und der schnellen Rechtssicherheit dienendes Ermittlungsverfahren bilden
    • Link zur „Frankfurter Tabelle“
  • Frankfurter Tabelle für schweizerische Reisemängel
    • Die „Frankfurter Tabelle“ ist bestenfalls ein Orientierungsmittel

Teilrückzahlungspflicht

  • Vorauszahlungsbedingte Rückzahlung im Preisminderungsfalle
    • Infolge branchenüblicher Reisepreis-Vorauszahlung hat der Veranstalter bei Preisminderung eines Teilrückzahlung vorzunehmen

Gesetzestexte

Literatur

  • STAUDER BERND, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 4. Kapitel: Reiserecht, S. 347 ff.
  • ROBERTO VITO, BSK OR I, N 3 + N 6 zu PRG 13
  • HANGARTNER SANDRO, Das neue Bundesgesetz über Pauschalreisen, Diss. Zürich 1997, S. 122 f. + S. 133 f.

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