Die Auslegung der Normen des Pauschalreisegesetzes (PRG) und des betreffenden Pauschalreisevertrages folgt den nachgenannten Prinzipien:
Grundsatz
- Anwendung der allgemeinen Vertragsauslegungsmethoden
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Konsumentenspezifische Auslegung
- Telelogische Auslegung (Auslegung nach Sinn und Zweck der Norm), in Anlehnung an die Verfassungsnorm von BV 97 (verfassungskonforme Auslegung)
- Berücksichtigung der Ungleichgewichtslage zwischen Anbieter und Konsument
Acquis communautaire
- Berücksichtigung der in der Schweiz geltenden EU-Verordnungen resp. der EuGH-Entscheide zur Pauschalreise-Richtlinie