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Reiserecht

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Pauschalreise-Vermittlung

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Pauschalreise-Vermittlung sind folgende Rechte und Pflichten des Reisebüros und des Konsumenten zu beachten:

Rechte

  • Vergütungsanspruch
    • Anspruch auf Honorierung (Vergütungszahlung) durch den Konsumenten
    • Anspruch auf Aufwendungsersatz durch den Konsumenten
  • Mitwirkungsobliegenheiten
    • Bekanntgabe der Daten des / der Reisenden
    • Instruktion
    • Genehmigung von Vorgehensvorschlägen
    • Kopien von Pass / ID und Visum etc.
  • Weitere Detailinformationen

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Pflichten

  • Auftragsausführung,
    • unter Berücksichtigung der Konsumentenweisungen
      • Beratungspflichten
        • Beratung nach den Konsumentenvorstellungen zu Reiseart, Zuschnitt und eventuell Preis der (Pauschal-)Reise
          • nach den vom Konsumenten geäusserten bzw. erkennbaren Wünschen und Erwartungen
          • Reiseart
          • Reiseziel
          • Reisezeit
        • Hilfestellung
          • Auswahl des Reiseveranstalters (eine repräsentative Auswahl)
          • Abklärung, ob der Veranstalter vor Ort über die vom Konsumenten gewünschten Einrichtungen verfügt (zB Schwimmbad, Tennisplatz, Golfplatz, Wellness, Rollstuhlgängigkeit usw.)
        • Kein Verschweigen
          • Hinweispflicht des Reisebüros, wenn es nur einen oder bestimmte Anbieter vermittelt oder wesentliche Anbieter des Ziellandes nicht im Sortiment hat
          • von identischen Reisen, aber unterschiedlichen Preisen
        • Preisrelevanz
          • Erkundigung beim Konsumenten, ob Preis ein wichtiger Entscheidungsfaktor ist
          • Preis wichtiger Faktor
            • Angabe billigster Anbieter
          • Berücksichtigung und Erwähnung von Leistungsunterschieden (bei gleichem Preis)
            • Preis pro Zimmer oder pro Person
            • Anzahl inbegriffene Kinder
            • Gratistage bei längerer Belegungsdauer (zB 4 für 3 (bezahlte) Tage)
            • Verpflegungskalkulation (inbegriffen, nicht inbegriffen, Mahlzeitengutschriften)
            • Golfplatz inklusive
            • Alternativen-Nennung, zum Entscheid durch den Konsumenten
        • Feststehender Anbieterentscheid
          • Beratungsfortsetzung in Bezug auf
            • Preismodalitäten
            • Buchungsvarianten
            • Departure-Airport
            • Abflugzeit
          • Hinweispflicht auf die Auswirkung von Buchungsalternativen auf den Reisepreis etc.
      • Informationspflichten
        • Einreisevorschriften (Pass, Visum, Impfungen)
        • Informationen über Umstände, die für den Vertragsabschluss mit dem Reiseveranstalter wichtig, aber dem Konsumenten nicht bekannt sind
          • Bonitätsinformation, sofern Branchenkenntnis einer drohenden Insolvenz
          • Hinweis auf das Fehlen einer Insolvenzabsicherung
            • Nachforschungspflicht des Reisebüros
          • Reise- oder Rückreisekostenversicherung
          • Identität des den Flug effektiv ausführenden Luftfahrtunternehmens (Codesharing?)
  • Getreue und sorgfältige Ausführung
  • Rechenschaftslegung
    • Reisebüro hat über seine Geschäftsführung Rechenschaft zu legen und abzuliefern, was es infolge derselben aus irgend einem Grunde erhalten hat
      • zB auch Zahlungsverkehrsabwicklung
  • Ablieferungspflicht
    • Auch allfälliger Retrozessionen von Reiseveranstaltern
    • Vgl. hiezu Retrozession
  • Diskretion / Geheimhaltung
  • Haftung
  • Weitere Detailinformationen

Weiterführende Literatur

  • STAUDER BERND, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 4. Kapitel: Reiserecht, S. 382 ff.

Vorbehalt / Disclaimer

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