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Vertrag / Vertragsrecht

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Novation

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

  • Novation   =   Tilgung der alten Schuld durch Begründung einer neuen

Grundlage

  • OR 116 und 117

Voraussetzungen:

  • Bestehende Forderung aus Vertrag oder ausservertraglicher Grundlage
  • Neue Leistungspflicht muss vereinbart werden
  • Parteien müssen sich einig sein, dass die neue Forderung die bisherige ersetzt (animus novandi)

Keine Vermutung der Novation

  • Gemäss OR 116 Abs. 2 wird eine Novation nicht vermutet. Der Abschluss einer Novation hat derjenige zu beweisen, der sie behauptet (vgl. ZGB 8)

Rechtsfolge

  • Untergang der alten und Entstehung einer neuen Schuld
    • Einrederecht und Nebenrecht der alten Schuld gehen unter

Abgrenzung zur Abänderungen von Verträgen

  • Einrede- und Nebenrechte gehen nicht unter
  • Formvorschriften von OR 12 sind zu beachten

Sonderfall: Neuerung beim Kontokorrentverhältnis

  • Die Einsetzung der einzelnen Posten in einen Kontokorrent hat keine Neuerung zur Folge
  • Eine Neuerung ist jedoch anzunehmen, wenn der Saldo gezogen und anerkannt wird (vgl. OR 117 Abs. 2)
  • Sicherheiten für einzelne Posten gehen trotz Neuerung nicht unter

Gesetzestexte

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