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Vertrag / Vertragsrecht

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Positive und negative Leistungspflicht

Datum:
08.07.2016
Update:
15.11.2022
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Leistungspflicht kann in einem ersten Schritt in eine positive und eine negative Leistungspflicht aufgeteilt werden:

Positive Leistungspflicht

Begriff

  • Positive Leistungspflicht = Pflicht zu einem aktiven Tun

Unterscheidung der positiven Leistungspflicht

  • Sachleistung
    • Anwendungsfälle
      • Bezahlung von Geld
      • Übertragung einer Sache
      • etc.
    • Dienstleistung
      • Anwendungsfälle
        • Arbeitsleistung erbringen
        • Auskunft erteilen
        • etc.

Negative Leistungspflicht

Begriff

  • Negative Leistungspflicht = Pflicht zur Unterlassung / Duldung

Unterscheidung der negativen Leistungspflicht

  • Pflicht etwas zu dulden
    • Anwendungsbeispiel
      • Pflicht zur Duldung von Immissionen (vgl. ZGB 684)
    • Unterlassungspflicht
      • Anwendungsbeispiele
        • Konkurrenzverbot des Arbeitnehmers (vgl. OR 340)
        • Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers

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