Bedingungen spielen bei Verträgen nicht selten eine wichtige Rolle. Die unterschiedlichen Bedingungen werden hier aufgezeigt:
Begriff
- Bedingung = Bei einer Bedingung wird die Verbindlichkeit des Vertrages vom Eintritt einer zukünftigen, ungewissen Tatsache abhängig gemacht
Grundlage
- OR 151 ff.
Abgrenzung zur Befristung
- Steht die Vertragswirkung fest und ist bloss der Zeitpunkt ungewiss, liegt eine Befristung, nicht aber eine Bedingung vor
Unterscheidung zwischen aufschiebender und auflösender Bedingung
- Aufschiebende Bedingung
- Wirkung
- Entfaltung der Rechtswirkung mit Eintritt der Bedingung
- sog. Suspensivbedingung
- Entfaltung der Rechtswirkung mit Eintritt der Bedingung
- Wirkung
- Auflösende Bedingung
- Wirkung
- Entfaltung der Rechtswirkung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zum Eintritt der Bedingung
- sog. Resolutivbedingung
- Entfaltung der Rechtswirkung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zum Eintritt der Bedingung
- Wirkung
Unterscheidung zwischen willkürlicher (potestativ) und zufälliger Bedingung
- Willkürliche Bedingung
- Eintritt der Bedingung
- Bei der willkürlichen (potestativen) Bedingung, kann die Partei den Eintritt der Bedingung bewirken
- Eintritt der Bedingung
- Zufällige Bedingung
- Eintritt der Bedingung
- Bei der zufälligen Bedingung hängt der Eintritt der Bedingung vom Zufall oder von einem Dritten ab
- Eintritt der Bedingung
Weiterführende Informationen
- Bucher Eugen, OR Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Zürich 1988, § 28, S. 505 ff.
- Reutter Stefan, Das bedingte Übernahmeangebot, (Diss.), Zürich 2002
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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